Wird die E-ID-Abstimmung annulliert? Bundesgericht berät am 21. April 2026

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Wird die E-ID-Abstimmung annulliert? Bundesgericht berät am 21. April 2026

Am 1. Oktober 2025 hat die EDU Schweiz beim Regierungsrat des Kantons Bern eine Stimmrechtsbeschwerde gegen die Volksabstimmung zur E-ID vom 28. September 2025 eingereicht. Die Beschwerde gelangte daraufhin an das Bundesgericht. Nun hat das Bundesgericht die EDU informiert, dass am Dienstag, 21. April 2026 die öffentliche Urteilsberatung stattfinden wird.
 
Alleine die Tatsache, dass sich das ganze Beschwerde-verfahren über Monate hingezogen hat, deutet laut Fachkreisen darauf hin, dass sich das Bundesgericht bislang mit einem Entscheid äusserst schwer getan hat. Das bedeutet, dass die Argumente schwer wiegen und die Chancen durchaus intakt sind, dass die Beschwerde gutgeheissen wird. Aus Sicht der EDU ist glasklar, dass das äusserst knappe Abstimmungsresultat zur E-ID gekippt werden muss. Die Einflussnahme staatlicher Akteure (z.B. Abstimmungsspende der Swisscom) war massiv und unlauter. Zudem wurde in den letzten Monaten immer deutlicher, dass die gepriesene Freiwilligkeit der E-ID aus Sicht vieler Befürworter keine Verbindlichkeit zu haben scheint.

Die EDU Schweiz wartet nun demütig und mit Spannung auf die öffentliche Urteilsberatung des Bundesgerichts, die am 21. April 2026 um 9:30 Uhr in Lausanne stattfinden wird. Jetzt gilt: Beten und Hoffen, damit sich das Recht durchsetzt.

Kontakt:
Daniel Frischknecht, Präsident EDU Schweiz: 078 839 25 83

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