Seit dem 1. Januar 2025 ist in der Schweiz das Verhüllungsverbot in Kraft. Und schon häufen sich die Meldungen, dass dieses Gesetz umgangen wird. Das dürfen wir auf keinen Fall zulassen!
Das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum geht zurück auf eine Initiative des Egerkinger Komitees. Im Jahr 2021 haben Volk und Stände dieser Initiative zugestimmt. Es entspricht also dem Volkswillen, dass das Tragen von Burka und Niqab im öffentlichen Raum verboten wird – und dieses Verbot ist konsequent umzusetzen.
In Tourismus-Hotspot Interlaken nutzen jetzt offenbar einige Touristinnen Hygienemasken, um das Verbot der Gesichtsverhüllung zu umgehen. Das Egerkinger Komitee fordert, dass solche Tricks nicht akzeptiert werden. Wir fordern Lösungen und schlagen vor, von solchen Touristinnen z.B. medizinische Atteste zu verlangen oder Hygienemasken nur zu akzeptieren, wenn gleichzeitig keine Kopfbedeckung getragen wird – dann würde man nämlich schnell merken, ob verhüllte Musliminnen wirklich medizinische Gründe haben für das Tragen von Masken…
Der Verband islamischer Dachorganisationen Schweiz greift nun das Egerkinger Komitee an, weil wir den Volkswillen ernst nehmen und Missbrauch verhindern wollen. «Der Begriff ‹Trick› suggeriere eine Täuschungsabsicht und könne Vorurteile gegenüber Musliminnen verstärken.» Bitte schön: Nicht wir verstärken Vorurteile, sondern jene, die sich über das Gesetz hinwegsetzen. Lieber Muslim-Dachverband, hören Sie endlich auf, bei jeder Gelegenheit die Rassismus-Karte zu spielen und setzen Sie sich mit uns ein, dass Recht und Gesetz in unserer Gesellschaft wieder mehr beachtet werden!
Jetzt Video-Statement von Anian Liebrand anschauen:
The post Wir akzeptieren keine Umgehung des Verhüllungsverbots! appeared first on Egerkinger Komitee.
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