
Ich, Samuel, habe Tränen in den Augen. Ein gestandener Mann, gehauen aus Schweizer Holz, geschliffen durch die Erfahrungen des Lebens, ein fürsorglicher Ehemann, ein stolzer Vater, ein bodenständiger Handwerker, ein gebildeter Techniker, ein internationaler Fachexperte auf seinem Gebiet, ein passionierter Hobby-Pilot. Es sind nicht Tränen der Freude wie bei meiner Hochzeit oder der Geburt meiner Kinder. Nein, es sind Tränen tiefer Traurigkeit – schwer, heiss und beklemmend. Es gibt Tage, an denen die Traurigkeit etwas nachlässt, nur um umso intensiver zurückzukehren, jedes Mal, wenn ich daran denke: «Wie erkläre ich das meinen Kindern? Wie?»
Am 13. März 2026 hat der Bundesrat die Botschaft zum Paket «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU (Bilaterale III)» zuhanden des Parlaments verabschiedet. Ich habe das Vertragspaket und die Botschaft studiert. Dabei habe ich mich auf die institutionellen Elemente der «Bilateralen III» fokussiert: die dynamische Rechtsübernahme.
Meine Analyse: Innerhalb der «Bilateralen III» wird die Schweiz zur Autokratie der EU.
Die vorgesehenen institutionellen Mechanismen führen dazu, dass EU-Recht ohne die Beteiligung demokratisch legitimierter Institutionen im Gesetzgebungsverfahren in die Schweizer Rechtsordnung übernommen wird. Aus meiner beruflichen Erfahrung weiss ich solche Regelwerke gut zu lesen und vor allem deren Inhalt und Auswirkungen zu verstehen. Ich selbst bin Mitglied und Fachexperte in der SNV (Schweizerische Normen-Vereinigung) und dem CEN (Europäisches Komitee für Normung). Ich war Experte für Produktsicherheit (PrSG und PrHG) und CE-Konformität (MRL und NSpRL). Ich habe für internationale Projekte mit Millionenbudget Verhandlungen auf drei Kontinenten geführt. Ich bin Unternehmer.
Aber primär bin ich Schweizer Bürger und ich kenne doch unsere Bundesverfassung. Wie kann es sein, dass eine nicht von den Schweizer Bürgern gewählte EU-Institution Gesetze erlassen kann, die dann von einem nicht durch Schweizer Bürger gewählten Gemischten Ausschuss, zusammengesetzt aus Schweizer- und EU-Delegierten, zu völkerrechtlich verbindlichen Gesetzen erhoben werden können? Sodass diese dann eins zu eins oder absolut gleichwertig in das Schweizer Recht übernommen werden? Der gesamte Gesetzgebungsprozess findet komplett ausserhalb des Schweizer Parlaments, der Kantone, der Gemeinden und des Stimmvolks statt. Zu null Prozent demokratisch legitimiert! Zu null! Wie kann das sein?
In der aktuellen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht:
Art. 163 Form der Erlasse der Bundesversammlung: (1) Die Bundesversammlung erlässt rechtsetzende Bestimmungen in der Form des Bundesgesetzes oder der Verordnung.
Art. 164 Gesetzgebung: (2) Rechtsetzungsbefugnisse können durch Bundesgesetz übertragen werden, soweit dies nicht durch die Bundesverfassung ausgeschlossen wird.
Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge: (2) Sie [die Bundesversammlung] genehmigt die völkerrechtlichen Verträge; ausgenommen sind die Verträge, für deren Abschluss aufgrund von Gesetz oder völkerrechtlichem Vertrag der Bundesrat zuständig ist.
Unsere Bundesverfassung lässt also zu, dass die Rechtsetzungsbefugnis komplett übertragen werden kann! Haben unsere Gründungsväter dies wirklich bewusst so konzipiert, dass eines Tages die gesamte Rechtsetzungskompetenz in wichtigen Lebensbereichen der Schweizer Bevölkerung an eine ausserstaatliche, supranationale Institution übertragen werden kann? Unsere Gründungsväter wären nie auf die Idee gekommen, die gesamte Rechtsetzung in wichtigen Teilen des Lebens an eine ausserstaatliche Institution zu übertragen!
Ich bin mir bewusst, Sie kennen mich wahrscheinlich nicht. Deshalb kann ich nachvollziehen, wenn Sie meine Analyse anzweifeln könnten. Deshalb zitiere ich gerne wörtlich aus dem Rechtsgutachten vom 09.04.2026 von Prof. em. Dr. iur. Paul Richli zur verfassungsrechtlichen Bedeutung des Abkommenspakets Schweiz-EU (Bilaterale III) im Auftrag des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern:
«… führen beide Methoden nach der Analyse zu einer grundlegenden Verschiebung in der Rechtsetzung und der Rechtsprechung: Die Bundesversammlung verliert im betroffenen Bereich ihre eigenständige Gesetzgebungskompetenz nach Art. 163 BV. Diese geht über auf das Europäische Parlament und den Rat.»
Da ist sie wieder – die tiefe Traurigkeit. Die Tränen in meinen Augen. Ein gestandener Mann, gehauen aus Schweizer Holz, geschliffen durch die Erfahrungen des Lebens, ein fürsorglicher Ehemann, ein stolzer Vater. Wie erkläre ich meinen Kindern, dass sie ihren obersten Gesetzgeber nicht demokratisch wählen können? Wie erkläre ich ihnen, dass die Gesetzgeber, die sie auf Kantons- und Staatsebene demokratisch wählen, in wichtigen Teilen ihres Alltags nicht mehr die Gesetzgebung innehaben?
Wir sind und wollen doch mündige Bürger. Bürger, die Verantwortung tragen und tragen wollen. Für sich selbst, für die eigene Familie, für die Gemeinde, für den Kanton, für die Schweiz. Welche Werte soll ich meinen Kindern vorleben, wenn ich nicht mehr demokratisch den zukünftigen Weg meiner Familie und meiner Heimat mitbestimmen kann? Welche Werte werde ich eines Tages meinen Enkelkindern vermitteln können? Ich durfte in meiner Kindheit erleben, was Schweizer Werte sind. Ich durfte erleben, was Schweizer Heimat ist. Aber was mich so tief traurig macht, ist die Frage: «Welche Heimat haben meine Kinder noch? Welche Werte werden ihnen vermittelt?»
Ich habe mich entschieden, den grösstmöglichen persönlichen Einsatz aufzubringen, den ich als Schweizer Bürger in unserer direkten Demokratie erbringen kann. Nicht für mich – für meine Kinder.
Ich starte die «Autokratie-Initiative» (Zum Schutz der direkten Demokratie und der verfassungsmässigen Souveränität). Nicht aus Ideologie, sondern aus Mündigkeit und Verantwortung. Nicht aus Naivität, sondern weil ich die institutionellen Elemente des Vertragspaket Schweiz-EU (Bilaterale III) studiert habe.
Weil innerhalb der «Bilateralen III» die Schweiz zur Autokratie der EU wird und das in einer souveränen, direkten Demokratie nicht sein darf, wünsche ich, dass die Bundesverfassung so angepasst wird, dass keine dynamische Rechtsübernahme mehr zulässig ist. Vor allem soll das durch die Schweizer Stimmbevölkerung legitimierte Parlament die Gesetzgebungshoheit in internationalen und supranationalen Verträgen behalten; bevor diese zu völkerrechtlich verbindlichem Recht für die Schweiz werden.
Ich brauche Ihre Hilfe – ich lade Sie herzlich ein, dem Initiativkomitee beizutreten. Leisten wir einen konkreten Beitrag zum Schutz unserer demokratischen Schweiz, unserer Heimat. Meine Einladung richtet sich an alle Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die verhindern wollen, dass durch die «Bilateralen III» eine autokratische Struktur entsteht und Gesetzgebungskompetenz nicht mehr bei unseren Kantonen und unserem Parlament liegt. Und viel wichtiger noch, verhindern wollen, dass in wichtigen Lebensbereichen die demokratische Entscheidungsfreiheit von uns, unseren Kindern und unseren Enkelkindern komplett eingeschränkt wird.
Ich bin nicht traurig, weil ich schwach sein könnte – sondern weil ich erleben durfte, wie unsere Schweizer Demokratie, unsere Schweizer Werte und eine Schweizer Heimat mich stark gemacht haben. Dies wünsche ich mir gleichermassen für meine Kinder, für Ihre Kinder und Ihre Enkelkinder, für meine Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Gerne zitiere ich aus der Präambel unserer aktuellen Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft:
«Im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen.»
Kontakt: Samuel Hochstrasser, info@autokratie.ch
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