Stellungnahme zur Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 über muslimische Gräberfelder in Weinfelden TG
Die Stimmbevölkerung von Weinfelden TG hat in der Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 ein neues Friedhofreglement verworfen. Dies mit einem Nein-Stimmenanteil von 51,6 %. Das Reglement hätte die Errichtung muslimischer Gräberfelder auf dem öffentlichen Friedhof erlaubt. Das Egerkinger Komitee freut sich über diesen weisen und vorausschauenden Volksentscheid der Weinfelderinnen und Weinfelder. Er ist ein wichtiges Signal für die Trennung von Religion und Staat – und eine Absage an Sonderregeln für eine einzelne Religionsgemeinschaft.
Gegen das Friedhofreglement hatte ein überparteiliches Komitee das Referendum ergriffen. Im Abstimmungskampf hat sich auch das Egerkinger Komitee zu Wort gemeldet – mit einem Flyer, der in alle Haushalte von Weinfelden verschickt wurde. Die in unserem Flyer geäusserten Argumente waren für die Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger essenziell. Es war wichtig zu wissen, dass der sog. «Weinfelder Kompromiss» nicht der muslimischen Begräbnis-Tradition entspricht und es nur eine Frage der Zeit gewesen wäre, bis weitergehende Forderungen gestellt worden wären. Der Islam sieht nämlich bei Begräbnissen die ewige Totenruhe «in reiner Erde» (separiert von «unreiner Erde») vor. Das Schweizer Recht aber sieht religiöse oder konfessionelle Sonderregeln auf Friedhöfen ausdrücklich nicht vor. Muslimische Gräber auf öffentlichen Friedhöfen zerstören die lange, eng mit dem Schweizer Bundesstaat verbundene religiöse Neutralität des Staates. Vor dem Gesetz sind in der Schweiz alle Menschen gleich.
Das Egerkinger Komitee bekennt sich klar zur Religionsfreiheit und steht für ein friedliches Miteinander der Menschen aller Religionsgruppen ein. Es wehrt sich aber gegen Sonderforderungen und zum Konzept des politischen Islams gehörende Machtansprüche. Selbstverständlich steht allen Musliminnen und Muslimen (in der grossen Mehrheit gut in die Schweizer Gesellschaft integriert!) ein schickliches Begräbnis in der Schweiz zu. Wer eine religionsneutrale Bestattung auf öffentlichen Friedhöfen ablehnt, denen steht es frei, sich auf eigene Kosten auf einem Privatfriedhof oder in ihrem Herkunftsland bestatten zu lassen.
Abstimmungsflyer herunterladen (DIN-A4, doppelseitig, PDF)
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