Gastbeitrag zu Religionsfreiheit und Neutralitätsgebot, erschienen in den Blättern von CH Media am Freitag, 13. Februar 2026. Als Replik auf einen Beitrag von alt-Bundesrichter Niccolò Raselli, der am 11. Februar veröffentlicht wurde.
Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli kritisierte in seinem Gastbeitrag diese Woche die Forderungen des Egerkinger Komitees scharf und verstieg sich dabei sogar zum deplatzierten Vorwurf des «Muslim-Bashings». Er blendet dabei aus, dass das friedliche Zusammenleben in unserer Gesellschaft immer wieder das Aufzeigen von klaren Grenzen und Leitlinien erfordert.
Raselli behauptet, ein Kopftuchverbot an Schulen sei «diskriminierend». Richtig ist: In einem Urteil vom 16. Mai 2024 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschieden, dass das Verbot des Tragens auffälliger religiöser Symbole wie Kopftücher in der Schule nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention des Europarates verstösst. Ein solches Kopftuchverbot gilt in Teilen Belgiens und in Frankreich seit Längerem.
Das Egerkinger Komitee steht ein für Religionsfreiheit und ein friedliches Zusammenleben mit allen gut integrierten Muslimen. Das von uns geforderte Kopftuchverbot ist auf Schulen und staatliche Einrichtungen begrenzt. Es hat eine diskriminierungs-befreiende Motivation und stärkt die religiöse Neutralität des Staates – und insbesondere das Neutralitätsgebot der Schule.
Unsere Schulen (sowohl private als auch öffentliche) sollen ein Freiraum sein, der Freiheit und gleiche Rechte für alle Kinder gleichermassen sicherstellt. Deshalb soll auffällige Kopfbedeckung wie das Kopftuch für muslimische Mädchen an Schulen keinen Platz haben. Ein Kopftuch, oftmals nicht freiwillig getragen, unterscheidet sie von anderen Mädchen und hat mitunter diskriminierenden Charakter. Im Gegenzug dazu ist die christliche Kreuz-Halskette ein unauffälliges religiöses Symbol, das zu Recht erlaubt bleiben soll.
Ein klar umschriebenes Kopftuchverbot, wie es derzeit in unserem Nachbarland Österreich in Vorbereitung ist, lässt sich auch in der Schweiz umsetzen, da als Grundvoraussetzungen das öffentliche Interesse und die Verhältnismässigkeit klar gegeben sind. Dafür braucht es aus unserer Sicht eine Änderung der Bundesverfassung, damit der Weg frei wird für eine landesweit einheitliche Regelung. Ein nationales Kopftuchverbot an Schulen macht Sinn, weil es um einen integrationspolitischen Grundsatz geht.
Das Egerkinger Komitee hat schon immer das Ziel verfolgt, gesellschaftliche Konflikte proaktiv zu verhindern. So haben wir die Minarettverbots-Initiative lanciert, als erst wenige Minarettbauten in Planung waren. Und so haben wir auch die Verhüllungsverbots-Initiative gestartet, als manche sagten, es gäbe ja noch «fast keine Burkaträgerinnen» in der Schweiz. Beide Initiativen fanden eine Mehrheit im Volk.
Und heute sind wir dankbar, dass bei uns kein Muezzin vom Minarett herunterruft wie in unseren Nachbarländern. Und dankbar sind wir auch, dass die Polizei bei uns ein Burka- und Niqabverbot durchsetzen kann – im Gegensatz zu französischen Banlieues, wo sich bereits Parallelgesellschaften gebildet haben, die von der Polizei gemieden werden.
Der Handlungsbedarf für ein Kopftuchverbot an Schulen ist gegeben, da die Konfliktlinien auch in der Schweiz zugenommen haben. Dies hat der Fall einer Lehrerin aus Eschenbach im Kanton St. Gallen im Sommer 2025 gezeigt. In Österreich schätzte die Familien- und Integrationsministerin im November 2025, dass aktuell rund 12’000 Mädchen unter 14 Jahren von einem Kopftuchverbot an Schulen betroffen seien. 2019 seien es noch rund 3000 gewesen. Das Egerkinger Komitee fordert, dass ähnliche Erhebungen auch in der Schweiz gemacht werden.
Es mag sein, dass Alt-Bundesrichter Raselli juristische Argumente dafür findet, dass Handschlagverweigerung gegenüber Lehrerinnen an unseren Schulen nicht sanktioniert oder Dispensationen für den Ramadan gewährt werden dürften. Wir aber halten entgegen, dass es die Aufgabe der Mehrheitsgesellschaft ist, klare Schranken gegenüber Auswüchsen des politischen Islams zu setzen. Wir dürfen es nicht dulden, dass muslimische Machos an unseren Schulen Mädchen und Lehrerinnen herabwürdigen und dass mittlerweile während des muslimischen Fastenmonats Ramadan gar Sporttage oder Prüfungen abgesagt werden.
Walter Wobmann
Der Autor ist Präsident des Egerkinger Komitees und Alt-Nationalrat (SVP/SO).

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