Nationalrat Thomas Knutti reichte als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees am 11. Juni 2026 eine Motion ein, die ein Finanzierungsverbot von Moscheen und Islamzentren bei triftigen Gründen fordert. Dieser Vorstoss ist ein wichtiges Instrument, um die Ausbreitung radikal-islamistischer Umtriebe in der Schweiz einzudämmen und entspricht einem Kernanliegen des Egerkinger Komitees. Wir zählen darauf, dass die Mehrheit von National- und Ständerat die Dringlichkeit des Anliegens anerkennt und dem Vorstoss zum Erfolg verhelfen wird.
Der Vorstoss im Wortlaut:
Verbot der Finanzierung von Moscheen und islamischen Gebetsräumen durch Staaten, die Terroristen unterstützen, die Menschenrechte verletzen und Christen verfolgen
Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, die es erlauben, die direkte oder indirekte Finanzierung von Moscheen, islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren zu verbieten:
- Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die mutmasslich terroristische Gruppierungen unterstützen;
- Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verstossen;
- Wenn die Finanzierung aus Staaten stammt, die Christen für das Praktizieren ihres Glaubens verfolgen und unterdrücken oder es zulassen, dass Christen auf ihrem Staatsgebiet verfolgt und unterdrückt werden. Als Basis für die Erhebungen sollen Veröffentlichungen von gemeinnützig anerkannten Hilfswerken (z.B. der «Weltverfolgungsindex» von Open Doors) dienen.
- Es ist sicherzustellen, dass «Umgehungspraktiken» zu oben genannten Verbotsgründen nicht erlaubt sind.
Begründung:
Der Vorstoss zielt präzise auf eine spezifische, problematische Kategorie von Finanzierungsgebern: Staaten, die Terrorismus unterstützen, Menschenrechte systematisch verletzen oder Christen verfolgen. Diese drei Verbotstatbestände sind keine politischen Willkürkategorien, sondern basieren auf objektiv überprüfbaren, international anerkannten Kriterien. Finanzierungen aus dem arabischen Ausland und der Türkei folgen dabei keinem Zufall, sondern einem Kalkül – dem Kalkül staatlicher Einflussnahme. Die Schweiz muss sich verteidigen gegen die Bestrebungen, radikale, politische Ausprägungen des Islam mit viel Geld in unser Land zu importieren.
Das Prinzip der Gegenseitigkeit verleiht dem Vorstoss zusätzliche demokratische Legitimität: Es ist schwer begründbar, warum Gelder aus Staaten, die Christen für das Praktizieren ihres Glaubens verfolgen, hierzulande ungehindert religiöse Infrastruktur finanzieren dürfen. Österreich hat mit seinem Islamgesetz von 2015 den Weg gewiesen – der vorliegende Vorstoss verknüpft das Finanzierungsverbot aus dem Ausland zielgenau mit problematischen Eigenschaften von ausländischen Akteuren. Davon profitieren letztlich auch integrationswillige muslimische Gemeinschaften: Viele legen selbst Wert darauf klarzustellen, dass keine Finanzierung durch islamische Staaten oder ausländische Stellen erfolgt – ein gesetzliches Verbot stärkt genau diese Glaubwürdigkeit und schützt sie vor ungewollter Nähe zu geopolitisch motivierten Akteuren.
Zum Vorstoss auf www.parlament.ch
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