Im Grossen Rat des Kantons Aargau wurden am 18. November 2025 zwei Vorstösse eingereicht, welche die staatliche Neutralität in Schulen und der öffentlichen Hand im Generellen zu stärken beabsichtigen.
EDU-Grossrat Roland Haldimann reichte mit Mitunterzeichnern eine Motion «betreffend Wahrung der staatlichen Neutralität durch eine Regelung zum Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke durch Angestellte der öffentlichen Hand» ein.
Die Motion fordert im Wortlaut:
Der Regierungsrat wird beauftragt, eine gesetzliche Grundlage zu erarbeiten, welche für Angestellte der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen von auffällig religiös geprägten Kleidungsstücken und Symbolen untersagt. Die Regelung gilt für Mitarbeitende von staatlichen Behörden und Institutionen, die vollständig oder überwiegend durch öffentliche Mittel finanziert werden oder staatliche Hoheitsaufgaben wahrnehmen (z.B. Lehrpersonen, Polizeikorps, Verwaltungen).
Zulässig bleiben sollen unauffällige, traditionell religiöse Symbole, welche die Wahrnehmung der politischen und religiösen Neutralität des Staates nicht beeinträchtigen.
Zum Vorstoss mit Begründung im Wortlaut
FDP-Grossrat Dr. Adrian Schoop reichte mit Mitunterzeichnern eine Motion «betreffend Schutz von Mädchen vor religiösem Zwang» ein.
Die Motion fordert im Wortlaut:
Der Regierungsrat wird beauftragt, dem Grossen Rat eine gesetzliche Grundlage vorzulegen, welche das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke für Schülerinnen unter 16 Jahren an Schulen im Kanton Aargau untersagt.
Das Verbot gilt während des Unterrichts, in den Pausen sowie bei allen schulischen Pflichtveranstaltungen. Ab dem 16. Altersjahr dürfen Schülerinnen freiwillig ein religiöses Kleidungsstück tragen.
Die Regelung ist so auszugestalten, dass sie
- das Kindswohl und den Schutz vor Zwang in den Mittelpunkt stellt,
- die Religionsfreiheit ab dem Zeitpunkt der religiösen Mündigkeit respektiert
- und die Gleichbehandlung aller Religionen wahrt.
Zulässig bleiben unauffällige, religiöse Schmuckstücke.
Zum Vorstoss mit Begründung im Wortlaut
Die Vorstösse werden vom Kantonsparlament des Kantons Aargau, dem Grossen Rat, behandelt werden (Zeitpunkt noch offen). Zuvor wird der Regierungsrat die Vorstösse behandeln und eine Empfehlung dazu abgehen.
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