vertragswerke.ch – der Vergleich zwischen den Bilateralen II und den neuen EU-Abkommen

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Die Schweiz steht vor einem Scheideweg. Der Bundesrat hatte im Jahr 2024 die wichtigsten Abkommen mit der EU neu verhandelt – das Paket mit dem trügerischen Titel «Bilaterale III» ist entstanden. Ich habe die Vertragstexte analysiert und die wichtigsten Unterschiede für Sie gegenübergestellt.

Mein Name ist Alexander Lier und ich betreibe die Website www.vertragswerke.ch. Dieses Projekt habe ich gestartet, weil meiner Meinung nach zu wenig über die Tragweite der neuen Verträge informiert wird. 2023 bin ich der Schweizerischen Volkspartei beigetreten und kandidiere 2026 für das Stadtparlament Winterthur. In der Politik sehe ich die Chance, mit eigenen Projekten und Ideen unsere Schweiz für alle Bürgerinnen und Bürger zu einem besseren Ort zum Leben zu machen.

Als exportstarkes Land sind wir auf stabile Beziehungen mit unseren Handelspartnern angewiesen – diese werden in Verträgen mit anderen Staaten oder Staatenverbünden geregelt, zum Beispiel in den bilateralen Abkommen. Die neuen Verträge mit der EU werden nach meiner Einschätzung katastrophale Auswirkungen auf unser Land haben. In praktisch allen Bereichen wurde eine deutlich schlechtere Position «ausgehandelt», als wir sie mit den Bilateralen II haben. Bei einer Annahme dieser Verträge würde sich das Leben von uns allen spürbar verändern. Trotzdem werden diese Konsequenzen von vielen Medien und Politikern nicht offen aufgezeigt. Es werden wichtige Informationen weggelassen.

Beispiel 1: der Umfang der Verträge

Die Abkommenstexte umfassen 2’228 Seiten.
Die Verordnungstexte umfassen 20’897 Seiten.

Oft wird verschwiegen, dass die Verordnungstexte die Ausführung der Abkommenstexte konkretisieren – und damit ebenfalls zu den sogenannten «Bilateralen III» gehören. So kann man leichter behaupten: «Die Verträge sind ja gar nicht so kompliziert und umfangreich.»

Beispiel 2: das Schiedsgericht

Bei den heutigen Bilateralen II werden Streitigkeiten vor allem politisch in gemischten Ausschüssen gelöst; ein gemeinsames Schiedsgericht ist nur in einzelnen Spezialfällen und nicht als Standard vorgesehen. In den geplanten «Bilateralen III» ist ein gemeinsames Schiedsgericht der Normalfall: Es entscheidet Streitfälle verbindlich. Erhebt die Schweiz Einspruch, wird der Fall an den Europäischen Gerichtshof weitergezogen; das dort gefällte Urteil kann nicht mehr angefochten werden.

In den Medien heisst es oft, wir hätten bereits ein Schiedsgericht, das gut funktioniere, und würden nun ein besseres mit zusätzlichen Schutzmechanismen erhalten. Dass das neue Schiedsgericht zwar gleich heisst, aber völlig andere Kompetenzen erhält, bleibt häufig unerwähnt.

Beispiel 3: SRF-Arena, Ständemehr oder Volksmehr?

Diese Frage wurde in der Sendung vom 24.10.2025 heiss diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Bundesrat bereits entschieden, dass die Verträge zu wenig weitreichend seien, um sie dem Ständemehr zu unterstellen. Zudem war absehbar, dass alle Parteien – ausser der SVP und der EDU – die Verträge unterstützen würden. Eine ernsthafte Prüfung des Ständemehrs, wie sie bei den Bilateralen II vorgenommen wurde, fand nicht statt. Es wurde angenommen, dass die SVP das Referendum ergreift und eine Abstimmung mit Volksmehr erzwingen wird.

Wie soll man da noch den Überblick behalten?
Dies sind lediglich drei Beispiele wie über dieses Thema berichtet wird. Meiner Meinung nach ist dies Teil einer Strategie, um ein freundlicheres Gesamtbild der Verträge zu zeichnen, ganz im Gegensatz zur Realität. Im Bundeshaus erhielten Befürworter der Verträge vorab Einblick in die Texte, während andere Parteien davon ausgeschlossen wurden. Die SVP erhielt beispielsweise erst Einsicht, nachdem sie darauf hingewiesen hatte, dass ein solches Vorgehen ungerecht sei und niemand bevorzugt behandelt werden dürfe.

Mit meinem Projekt möchte ich Gegensteuer geben. Auf meiner Website www.vertragswerke.ch habe ich einen umfassenden Vergleich der Abkommenstexte der Bilateralen II und III publiziert. Alle wichtigen Punkte habe ich übersichtlich gegenübergestellt, damit erkennbar wird, was konkret auf uns zukommt und wie dies unser Leben verändern wird. Bereits nach dem ersten Punkt der Gegenüberstellung ist für mich klar, dass dieses Vertragswerk abgelehnt werden muss – ohne Wenn und Aber!

Die Schweizerzeit und vertragswerke.ch werden eine Serie starten, in der alle Punkte separat beleuchtet werden, damit Sie gut, transparent und fair über die geplanten Veränderungen informiert werden – eine Art Wikipedia für dieses wichtige Wissen.

Gerne dürfen Sie die Gegenüberstellung und diese Botschaft weiterverbreiten. Je mehr Menschen erreicht werden, desto eher kann dieser Vertrag abgelehnt werden.

Ich bedanke mich für Ihr Interesse und Ihre Unterstützung.

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