Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom 3. September 2025
Auch einen Monat, nachdem das Egerkinger Komitee Auszüge aus seiner Meldestelle veröffentlicht hat, reissen die Meldungen, wonach das Verhüllungsverbot umgangen wird, nicht ab. Wir fordern deshalb erneut die Behörden auf Stufe Bund, Kanton und Gemeinden dazu auf, Verstösse gegen das seit dem 1. Januar 2025 landesweit gültige Verhüllungsverbot zu ahnden und geeignete Massnahmen zu ergreifen, um Missbräuche zu verhindern und insbesondere Touristinnen proaktiv über die Gesetzeslage aufzuklären.
Noch immer erreichen uns Meldungen aus allen Landesteilen (vorwiegend aber aus touristischen «Hotspots»), dass das Verhüllungsverbot durch das Tragen eines Kopftuchs in Verbindung mit einer Hygienemaske umgangen wird. Das Egerkinger Komitee nimmt nicht hin, dass einige Behördenvertreter diese Situation offenbar tolerieren, herunterspielen und vor diesem Missbrauch kapitulieren. Wir werden deswegen sowohl auf eidgenössischer Ebene wie auch in diversen Kantonsparlamenten Vorstösse koordinieren, um nötigenfalls gesetzliche Anpassungen zu erreichen, welche eine Hintertreibung des Verhüllungsverbots künftig verhindern. Im Kantonsrat Zürich wurde eine entsprechende Anfrage bereits am 7. Juli 2025 eingereicht, im Grossen Rat des Kantons Bern befindet sich die Eingabe einer Motion in Vorbereitung.
Jetzt müssen insbesondere auch Massnahmen ergriffen werden, um die Wohnbevölkerung und Touristen über die gesetzliche Lage zu informieren. Deshalb ist an geeigneten Stellen wie beispielsweise öffentlichen Gebäuden (Gemeinde- und Kantonsgebäude, sowie Bundeseinrichtungen) sowie an Bahnhöfen mit Publikumsverkehr mittels Schildern, Klebern oder ähnlichen visuellen Hinweisen auf das geltende Verhüllungsverbot aufmerksam zu machen. Ebenso sind Gemeindebehörden auf den korrekten Umgang mit Verstössen gegen das nationale Verhüllungsverbot zu sensibilisieren.
Es darf keine Ausreden mehr geben. Das Verhüllungsverbot ist konsequent umzusetzen.
Egerkinger Komitee

Beispiel einer Verbotstafel, die von Schweizer Behörden aufgestellt werden kann.
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