Die SVP des Kantons Zug hat am 24. Oktober 2025 die kantonale Gesetzesinitiative «Keine Kopftücher an Zuger Schulen und Kindergärten» lanciert. Die Initiative fordert eine klare gesetzliche Regelung, die das Tragen religiös oder weltanschaulich begründeter Kopfbedeckungen an sämtlichen öffentlich-rechtlichen Schulen des Kantons Zug grundsätzlich untersagt.
Die Initiative, die in der Form der allgemeinen Anregung eingereicht wird, zielt darauf ab, die Chancengleichheit, die Freiheit und die Gleichberechtigung aller Kinder und Jugendlichen im Schulalltag zu gewährleisten und zu stärken.
Für Chancengleichheit und gegen Diskriminierung
Das Initiativkomitee betont, dass das Schulwesen des Kantons Zug auf freiheitlich-demokratischen Grundsätzen und dem Gebot der religiösen Neutralität des Staates basiert. Die Initianten argumentieren, dass die muslimisch begründete Kopfbedeckung an staatlichen Schulen diesen Werten widerspricht:
- Schluss mit Diskriminierung: Die Kopfbedeckung wird oft nicht freiwillig getragen und drückt eine Diskriminierung von muslimischen Mädchen und Jugendlichen aus.
- Widerspruch zum Erziehungsauftrag: Sie hemmt die Entwicklung und die Bewegungsfreiheit der Mädchen und widerspricht dem pädagogischen Ziel der Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
- Schule als Freiraum: Schulen sollen Freiräume sein, in denen die Rechtsstaatlichkeit, die Freiheit und gleiche Rechte für alle Kinder und Jugendlichen gelten.
Das Egerkinger Komitee bittet alle Stimmberechtigten mit Wohnsitz im Kanton Zug, die Initiative zu unterzeichnen. Für das Zustandekommen sind mindestens 2’000 beglaubigte Unterschriften nötig.
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