Religiöse Symbole und Bekleidung im Schulwesen: Anfrage im Luzerner Kantonsrat

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Mitte Oktober 2025 wurde publik, dass die «Kopftuch-Lehrerin» aus Eschenbach SG neuerdings im Kanton Luzern unterrichtet. SVP-Kantonsrat Stefan Dahinden reichte am 20. Oktober 2025 mit Mitunterzeichnern eine Anfrage «über religiöse Symbole und Bekleidung im Luzerner Schulwesen» ein.

Der Vorstoss im Wortlaut:

Im Kanton St. Gallen wurden in der jüngeren Vergangenheit kritische Stimmen laut zur Frage, inwiefern religiöse Symbole und Kleidungsstücke – insbesondere der Hijab – im staatlichen Schulwesen mit den Grundsätzen der Neutralität und der Chancengleichheit vereinbar sind.1 Im Kanton Luzern scheint eine vergleichbare öffentliche oder politische Diskussion bislang kaum geführt zu werden, obwohl auch hier Fälle bekannt sind, in denen Lehrpersonen mit klar religiös motivierten Bekleidungselementen (z.B. Hijab) an öffentlichen Schulen tätig sind. Der Kanton Luzern ist historisch, kulturell und gesellschaftlich stark christlich geprägt. Diese Werte haben über Generationen das Zusammenleben, die Erziehung und das Bildungsverständnis in unserem Kanton mitgeprägt.

Fragen:

  1. Ist dem Regierungsrat bekannt, dass im Kanton Luzern Lehrpersonen mit sichtbaren religiösen Symbolen oder Bekleidung (z.B. Hijab) an öffentlichen Schulen unterrichten? Wenn ja, an welchen Schulen oder in welchen Gemeinden?
  2. Wie beurteilt der Regierungsrat diese Entwicklung im Hinblick auf die Werteordnung und kulturelle Identität des Kantons Luzern?
  3. Gibt es im Kanton Luzern kantonale Richtlinien oder Weisungen, die Lehrpersonen bezüglich religiöser Bekleidung und Symbole verpflichten oder einschränken? Können Gemeinden eigene Regelungen treffen? Sind dem Regierungsrat Gemeinden bekannt, in denen Regelungen oder eine entsprechende Praxis vorhanden sind?
  4. Welche Haltung vertritt der Regierungsrat dazu, dass im Unterricht und im Schulalltag religiöse Symbole oder Kleidungsstücke getragen werden, die auf einer klar anders geprägten Glaubensrichtung beruhen?
  5. In den Medien wurde der Fall einer Lehrperson diskutiert, die den Handschlag gegenüber dem anderen Geschlecht mutmasslich verweigert – ist das mit dem Berufsauftrag einer Lehrperson vereinbar? Könnte ein entsprechendes Verhalten sanktioniert werden? Wenn ja, wie?
  6. Ist der Regierungsrat bereit, Richtlinien zu prüfen oder zu erarbeiten, um sicherzustellen, dass die Luzerner Schulen die kulturelle und religiöse Prägung des Kantons respektieren und bewahren?
  7. Welche Haltung vertritt der Regierungsrat grundsätzlich dazu, dass religiös geprägte Lehrpersonen mit sichtbaren Glaubenssymbolen im staatlichen Schuldienst tätig sind?

Zum Vorstoss im Wortlaut (PDF)

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