NZZ, USA, EU und ein SVP-Politiker

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Die Leitartikel von NZZ-Chefredaktor Eric Gujer sind immer lesenswert. Der Beitrag auf der Frontseite der NZZ vom Samstag, 22. November 2025 trägt den Titel «Auf dem Basar». Der Titel trifft ins Schwarze – auf eine ganz spezielle Art.

Der Artikel beginnt mit dem Zoll-Deal der Schweiz mit den USA und skizziert dann die neue Weltunordnung, in der es nur eine Regel gibt: «dass es keine Regel gibt». Für Eric Gujer ist es erstaunlicherweise gewöhnungsbedürftig, dass sich die Schweiz in der regellosen Welt «wie auf einem orientalischen Basar» verhält.

Die Union des Rechts

Nach einem Exkurs zur nichtexistierenden Aussenpolitik der Schweiz führt der Weg rasch zum jüngsten Vertragspaket mit der EU. Der EU attestiert Eric Gujer folgendes:

«In einem Punkt unterscheidet sich die EU allerdings fundamental vom amerikanischen Präsidenten. Ihr Selbstverständnis und ihre ganze Identität beruht darauf, eine Union des Rechts zu sein. Sie wird, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, der Achtung ihrer Normen stets den Vorzug geben vor nackter Willkür

Überleben dank Rechtsverstössen

Das Gegenteil ist der Fall. Die EU (und die EU-Währungsunion) existiert nur noch, weil sie permanent gegen ihre wichtigsten rechtlichen Normen verstösst: Der Maastricht-Vertrag, in Kraft seit 1993, verpflichtet die Mitgliedstaaten, die folgenden Kriterien einzuhalten: Ihr Staatsdefizit darf maximal 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen, die Staatsverschuldung maximal 60 Prozent.

Frankreich hat nur in wenigen Jahren, letztmals 2017, die Defizitregel eingehalten; die Schuldenregel verletzt Frankreich seit 2003 dauerhaft. 2024 betrug Frankreichs Staatsschuld rund 113 Prozent des BIP. Das ist bald das Doppelte der rechtlichen Norm. Die EU-Kommission hat zwar schon verschiedene Defizitverfahren gegen Frankreich eingeleitet, mit Sanktionen abgeschlossen wurde aber bisher keines.  

Rechtlicher Doppelstandard

Kleinere Länder wie Portugal und Griechenland wurden strenger behandelt, sie mussten faktisch ihre Haushaltshoheit abgeben und wurden über Jahre von externen Institutionen kontrolliert. In der EU herrscht tatsächlich nicht «nackte Willkür», sondern ein Doppelstandard: Die Grossen sind zu gross für Sanktionen. Das gilt auch für Italien und selbst für Deutschland; die Kleinen kann man sanktionieren.

Heute ist Frankreich bezüglich der Nichteinhaltung des eigenen Rechts nicht mehr eine «einzelne Ausnahme», sondern ein Normalfall. Nur sieben von 27 EU-Staaten erfüllten 2024 beide Maastricht-Kriterien.

Auch die EZB

Genauso systematisch wie die EU verletzt auch die Europäische Zentralbank (EZB) ihre wichtigsten Regeln bezüglich der Finanzierung der Mitgliedstaaten.

Die EZB hielt zwischen 2020 und 2024 konstant über 3 Billionen Euro (eine 3 mit 12 Nullen) an Staatsanleihen, obschon sie eigentlich direkt keine EU-Staaten finanzieren dürfte. Allein Frankreich schuldete der EZB Ende 2024 mehr als 500 Milliarden Euro. Mit über 700 Milliarden Euro war Italien der größte Einzelposten im EZB-Portfolio.

Der Souveränitätsvertrag

Eric Gujer zieht aus seiner Analyse, dass das «Selbstverständnis [der EU] und ihre ganze Identität darauf beruht, eine Union des Rechts zu sein», den Schluss, dass es sich beim jüngsten Vertragspaket mit der EU nicht um einen «Unterwerfungsvertrag» handle, sondern im Gegenteil um einen «Souveränitätsvertrag». Es scheint fraglich, dass sich diese neue Wortkreation in der politischen Diskussion durchsetzen wird.

Eric Gujer findet, dass die Schweiz damit leben müsse, «dass die EU am Ende eine – verhältnismässige – Sanktion verhängt». Das sei «allemal besser als das hemdsärmelige Geschacher mit Uhren und Goldbarren, an dem sich der SVP-Politiker Parmelin bereitwillig beteiligt hat. Denn die Rechtssicherheit ist beträchtlich höher.»

Zu viel Unsinn

In diesen wenigen Zeilen steckt doch recht viel Unsinn:

  • Erstens: Die Schweiz muss überhaupt nicht mit «verhältnismässigen» Sanktionen leben. Nur wenn wir den Beschlüssen der FDP folgen würden, wäre das der Fall. Deshalb muss sie einfach die ausgehandelten Verträge ablehnen.
  • Zweitens: Es ist fraglich, auf welche Art die Rechtssicherheit für die Schweiz bei der EU «beträchtlich höher» sein wird als beim «Geschacher» mit den USA. Der EU-Gerichtshof wird in seinen Urteilen immer die Interessen der EU voranstellen; er stellt sicher, dass EU-Recht Vorrang hat und korrekt angewendet wird. Die Rechtssicherheit besteht darin, dass die Schweiz immer unterliegen wird. Das ist für die Schweiz nicht sonderlich attraktiv.
  • Im Fall der von den USA im hemdsärmeligen Geschacher verhängten Zöllen ist zurzeit offen, ob sie am Schluss vor dem höchsten Gericht der USA überhaupt Bestand haben werden. Es geht dabei nicht nur um die generelle Rechtmässigkeit der Zölle, sondern auch um die Frage, ob ein Präsident Notstandsbefugnisse so weitreichend für Handelspolitik nutzen darf. So viel zur Rechtssicherheit im Rechtsstaat USA.
  • Drittens: Die Aussage, «der SVP-Politiker Parmelin» habe sich bereitwillig am Geschacher mit Uhren und Goldbarren beteiligt, ist falsch. Die Verhandlungen wurden im Auftrag des ganzen Bundesrats geführt, wie das bei den misslungenen Verhandlungen von «Bundespräsidentin Keller-Sutter» auch der Fall war.
  • Und schliesslich: Es ist absolut ungehörig, Bundesrat Parmelin als «SVP-Politiker Parmelin» zu bezeichnen. Auch er hat, wie «Bundespräsidentin Keller-Sutter», nach seiner Wahl den Eid abgelegt, «die Verfassung und die Gesetze zu beachten und die Pflichten meines Amtes gewissenhaft zu erfüllen.» Eigentlich hätte das Korrektorat der NZZ diesen Fehler korrigieren müssen.

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