Neuer Vorstoss eingereicht: Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde

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Nationalrat Thomas Knutti reichte als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees am 11. Juni 2026 eine Motion ein. Diese fordert vom Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Moscheen, islamische Gebetsräume und andere islamische Zentren die Zustimmung der betroffenen Standortgemeinde erfordern. Damit wird ein wichtiges Anliegen des Egerkinger Komitees ins Parlament getragen.

Der Vorstoss im Wortlaut:

Keine umstrittenen Islamzentren gegen den Willen der Standortgemeinde

Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen und notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit Moscheen, islamische Gebetsräume und andere islamische Zentren die Zustimmung der betroffenen Standortgemeinde erfordern.

Es ist das gute Recht von Schweizer Gemeinden, Transparenz einzufordern, was die Finanzierung und die ideologischen Hintergründe von muslimischen Einrichtungen auf ihrem Gemeindegebiet betrifft. Sie sind es schliesslich auch, die von den direkten Konsequenzen (z.B. mit der Entstehung von überregionalen Anziehungspunkten) betroffen sind.

Verstärkte Mitspracherechte stärken die Gemeindeautonomie. Wenn die Standortgemeinden in den Bewilligungsprozess von Moscheen, islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren eingebunden werden, stärkt das die Legitimation von sauberen, lokal verankerten Projekten. Gegenüber undurchsichtig finanzierten Projekten erfüllt das Mitspracherecht der Gemeinden eine wichtige Schutzfunktion gegen ausländische Einflussnahme in der Schweiz.

Zum Vorstoss auf www.parlament.ch

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