Egerkinger Komitee mit Flyer zur kommunalen Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 der Stadt Weinfelden: Nein zu muslimischen Gräberfeldern – Nein zum Friedhofreglement
Das Egerkinger Komitee stellt sich gegen das neue Friedhofreglement der Stadt Weinfelden, das die Errichtung muslimischer Gräberfelder auf dem öffentlichen Friedhof vorsieht. Mit einem Abstimmungsflyer, der zwischen dem 25. und 28. April 2025 in alle Haushaltungen der Stadt Weinfelden verschickt wurde, informiert das Egerkinger Komitee die Bevölkerung über die Rechtslage und legt seine Argumente für ein Nein zu dieser Vorlage dar.
Die Hauptargumente des Egerkinger Komitees:
Keine Sonderregeln – vor dem Gesetz sind alle gleich
Der Anspruch, wonach ein Muslim nicht neben einem «unreinen Ungläubigen» begraben werden darf, liegt in der Scharia (muslimische Rechts- und Gesellschaftsordnung) begründet. Das widerspricht der Rechtsordnung der Schweiz. Hier bei uns ist jeder Mensch vor dem Gesetz gleich – unabhängig von Religion und Nationalität. Das friedliche Zusammenleben erfordert «gleiche Spielregeln für alle». Darum Nein zu Sonderregeln für einzelne Religionsgruppen.
Trennung von Staat und Religion
Muslimische Gräber auf öffentlichen Friedhöfen zerstören die lange, eng mit dem Schweizer Bundesstaat verbundene religiöse Neutralität des Staates. Auf Kosten der Steuerzahler Muslime und Nicht-Muslime «Scharia-konform» zu begraben, ist keine Staatsaufgabe. Muslimen, welche die religionsneutrale Bestattung auf öffentlichen Friedhöfen ablehnen, steht es frei, sich auf eigene Kosten auf einem Privatfriedhof oder in ihrem Herkunftsland bestatten zu lassen.
Keine Hintertreibung von Integrations-Bemühungen
Integration heisst, sich einzugliedern, nicht Sonderregeln zu fordern! Staatliche Separierung von Muslimen auf einem öffentlichen Friedhof zuzulassen, sendet falsche Signale aus. Dies führt zu gesellschaftlicher Separation und Spaltung – im Leben wie im Tod. Solche Hintertreibung von Integrationsbemühungen muss verhindert werden.
Ungleichbehandlung auch bei der Totenruhe
Muslimische Gräber funktionieren nach dem Prinzip der «ewigen Totenruhe». In der Schweiz beträgt die Ruhezeit eines Grabes auf öffentlichen Friedhöfen in der Regel 20 Jahre. In einem Rechtsstaat kann nicht toleriert werden, dass Gräber auf öffentlichen Friedhöfen, je nach Religionszugehörigkeit eines Toten, unterschiedlich behandelt werden.
Bundesgerichtsurteil: Kein Anspruch auf Muslim-Gräber
Einige muslimische Verbände fordern lautstark «mehr Respekt vor den Bedürfnissen der Muslime». Doch ausgerechnet jene, die von anderen etwas fordern, nehmen es mit dem Respekt und der Toleranz nicht so genau. Das Bundesgericht lehnte in einem Urteil vom 7. Mai 1999 nämlich die Forderung nach muslimischen Gräbern letztinstanzlich ab*. Statt diesen Entscheid zu akzeptieren, nehmen Islamisten immer neue Anläufe, um ihre Forderungen durchzusetzen.
*Quelle: https://www.servat.unibe.ch/dfr/c1125300.html
Abstimmungsflyer herunterladen (DIN-A4, doppelseitig, PDF)
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