Ich wünsche uns allen ein gesegnetes 2026.
Ein brisantes und grosses Thema wird uns auch im neuen Jahr beschäftigen: Das Vertragspaket mit der EU.
«Sollte das Abkommen umgesetzt werden, so wird sich die politische DNA der Eidgenossenschaft (basierend auf halbdirekter Demokratie und Föderalismus) grundlegend verändern.» «Bei diesem Abkommen geht es um die Säulen unseres Staates: die demokratische Teilhabe und das Vertrauen in Parlament, Regierung und Institutionen.»
Dies schreibt Oliver Zimmer, der Historiker und schweizerisch-britische Doppelbürger in seinem kürzlich veröffentlichten Buch mit dem Titel «Brüssel einfach?»
Wenn man einen so grundlegenden Vertrag unterzeichnet, stellen sich zwei zentrale Fragen:
(1) Was ist der Inhalt des Vertrags?
(2) Wer ist die Gegenpartei, der Vertragspartner?
Im Folgenden betrachte ich die EU als Vertragspartner für die Schweiz.
Würde ich privat mit einer solchen Gegenpartei weitreichende Verträge abschliessen, ganz unabhängig vom konkreten Inhalt und dessen Auslegung? Die Antwort lautet NEIN. Die EU hat eine schlechte Reputation. Dies wird nachfolgend in sechs Punkten dargelegt:
Regelverstösse
1. Die EU gibt es nur noch, weil sie dauernd gegen die wichtigsten eigenen Re-geln verstösst: Das Haushaltsdefizit der EU-Länder darf nicht über 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) liegen. Die Staatsverschuldung darf höchstens 60 % des BIP betragen. Bei Überschreitung drohen Verfahren und Sanktionen durch die EU-Kommission.
Die Realität ist: Elf von 27 Ländern verletzten 2024 die Defizitregel, zwölf Länder verletzten die Verschuldungsregel. Sanktionen erfolgen keine. Frankreich hat seit 2000 nur in wenigen Jahren die 3 %-Grenze eingehalten, die Schuldenquote verletzt Frankreich seit über zwanzig Jahren in jedem einzelnen Jahr. 2024 liegt sie bei 113 % des BIP. Sanktionen erfolgten nie.
2. Die EZB, die Europäische Zentralbank, verletzt ihre wichtigsten Regeln per-manent: Sie und die nationalen Zentralbanken dürfen keine Kredite an Staaten oder staatliche Einrichtungen vergeben.
Die Realität: Ende Oktober 2025 belief sich der Bestand an Staatsanleihen in der Bilanz der EZB auf 2’363 Milliarden Euro. Nicht enthalten in dieser Zahl sind die regelwidrigen Anlagen der nationalen Zentralbanken. Frankreichs Anteil liegt geschätzt bei knapp 600 Mrd. €, Italien steht mit rund 700 Mrd. auf dem Spitzenplatz. Ohne diese Verstösse gegen die eigene Regel wäre die Währungsunion Geschichte.
Stagnierende Wirtschaft
3. Die Befürworter der Verträge argumentieren, die Schweizer Wirtschaft benötige den Zugang zum Europäischen Binnenmarkt. Konrad Hummler, der bekannte Unternehmer und Publizist, bezeichnet den Binnenmarkt jedoch als Chimäre, Synonym für «Trugbild».
Eine Studie des Internationalen Währungsfonds (IMF) vom Juni 2025 identifiziert vier wesentliche Hindernisse im grenzüberschreitenden Handel innerhalb des EU-Binnenmarktes. Das erste Hindernis, die fragmentierten Vorschriften der einzelnen Länder, führt zu Behinderungen, die für den Handel mit Gütern einem Zoll von 44 Prozent entsprechen, für Dienstleistungen einem solchen von 110 Prozent.
Sechzig Prozent der EU-Exporteure geben an, dass sie im Verkehr mit anderen EU-Staaten unterschiedliche Standards und Verbraucherschutzvorschriften einhalten müssen.
4. Die Bedeutung der EU für die Schweiz sinkt seit den Bilateralen 1. Der Anteil der EU am Gesamtexport der Schweiz sinkt seit dem Jahr 2002 von rund 60% auf heute rund 50%. Die Wirtschaft hat sich in den USA und den asiatischen Ländern stark entwickelt, in der EU stagniert sie vergleichsweise.
Vaclav Klaus, der ehemalige Staatspräsident der Tschechischen Republik, diagnostizierte in der «Weltwoche» die Ursachen der Wirtschaftsentwicklung in der EU als «die Folge eines absichtlich eingeführten, über Jahre und Jahrzehnte hinweg aufrechterhaltenen ineffizienten, überregulierten und überzentralisierten Wirtschaftssystems».
5. Die EU steht finanziell auf wackligen Beinen, die Schweiz steht solide da. Die durchschnittliche Staatsverschuldung der EU-Länder liegt bei rund 80 % des BIP, der Wert für die Schweiz: ca. 24 %. Der Wert des Euro hat seit 2000 gegenüber dem Franken mehr als 40 % verloren.
Bürokratiemonster
6. Die EU ist ein Bürokratiemonster. Eigentlich wäre das Subsidiaritätsprinzip ein Grundpfeiler des EU-Rechts. Dies ist imVertrag über die Europäische Union (EUV) rechtlich bindend festgelegt. Es sollte sicherstellen, dass Entscheidungen so bürgernah wie möglich getroffen werden, und die EU nur dann eingreift, wenn ein gemeinsames Handeln einen klaren Mehrwert bietet. Die Praxis der EU orientiert sich an einem anderen alten Grundsatz: «ever closer». Sie meint damit «immer enger regulieren», wann und wo sich auch immer eine Gelegenheit ergibt.
Ein berühmtes und eigentlich recht charmantes Beispiel war die Gurkenverordnung, erlassen am 15. Juni 1988, in Kraft seit dem 1. Januar 1989. Sie legte fest, dass Gurken der Handelsklasse Extra eine maximale Krümmung von 10 mm pro 10 cm Gurkenlänge haben durften. Sie wurde nach zwanzig Jahren wieder aufgehoben.
Weniger charmant und massiv schädlicher sind neuere Erlasse, wie beispielsweise die EU-Lieferkettenrichtlinie, die grosse Unternehmen verpflichtet, die Risiken für die Menschenrechte und Umweltrisiken all ihrer Lieferanten zu erkennen, zu verhindern oder zu minimieren. Die umstrittene Richtlinie wurde im Dezember 2025 definitiv verabschiedet, ihre konsequente Umsetzung würde den europäischen Unternehmen schweren Schaden zufügen.
Ein anderes aktuelles Beispiel ist die Regulierung der künstlichen Intelligenz durch die EU. Mit dem AI-Act, seit 2024 in Kraft mit zeitlich gestaffelter Anwendung, verfolgt die EU einen risikobasierten Ansatz: Je gefährlicher eine KI‑Anwendung für Menschen oder Gesellschaft, desto strenger die Regeln. Die EU ist stolz darauf, mit dem AI-Act weltweit den ersten umfassenden Rechtsrahmen für KI geschaffen zu haben.
Das Regelwerk gehört zu den längsten EU‑Verordnungen überhaupt und umfasst je nach Sprache mehrere hundert Seiten. Das einzige Problem ist, dass alle grossen KI-Programme und KI‑Plattformen aus den USA oder China stammen. In der EU gibt es kein einziges solches Programm, nicht zuletzt wohl auf Grund der Wirkungen des EU-Bürokratiemonsters.
Fazit
Es gibt noch weitere Gründe, warum die EU als Gegenpartei der Schweiz für Verträge nicht in Frage kommt. Wir werden darauf zurückkommen.
Fazit für das Rahmenabkommen oder wie die Verträge auch immer genannt werden: NEIN DANKE, nicht mit dieser Gegenpartei.
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