Muslimische Gräberfelder: Argumente des Egerkinger Komitees sind korrekt

0
24

Das Egerkinger Komitee informierte die Einwohner der Stadt Weinfelden mit einem Flyer über die anstehende Volksabstimmung vom 18. Mai 2025 zur Errichtung muslimischer Gräberfelder. Ein Bericht der Thurgauer Zeitung vom 26. April und eine Publikation der Stadt Weinfelden vom 29. April suggerieren nun (ohne es klar so auszusprechen), dass das Egerkinger Komitee in seinem Abstimmungs-Flyer «verunsichernde» Falschinformationen verbreite. Diese Behauptungen stellen wir richtig.

Wir halten fest, dass sämtliche Aussagen im erwähnten Abstimmungsflyer, der zwischen dem 25. und 28. April 2025 in die Haushaltungen von Weinfelden verschickt wurde, auf sachlich korrektem Fundament stehen. Unsere Argumente sind völlig legitim. Sie sind weder «verunsichernd» noch in irgendwelcher Weise «irreführend».

Wenn gesagt wird, dass das Weinfelder Friedhofreglement «keine ewige Grabesruhe» vorsehe und die Grabesruhe 20 Jahre betrage, ändert dies nichts an der Korrektheit der Aussage im Flyer, dass muslimische Gräber nach dem Prinzip der «ewigen Totenruhe» funktionieren. Aus islamischer Sicht ist der Friedhof der Ort, um eine ewige Totenruhe zu gewährleisten. Das ist hinlänglich belegt und unumstritten. In Weinfelden mag man sich in einem «Kompromiss» (vorerst) darauf geeinigt haben, dass die Grabesruhe auf 20 Jahre limitiert ist. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass dies nicht «islamischer Tradition» entspricht und es wohl nicht wenige Muslime geben wird, die das für nicht islamkonform halten.

Das gleiche gilt für den Grundsatz, dass im «geplanten Grabfeld nach islamischer Tradition» in Weinfelden auch Gräber «von Personen jeglicher Religion und auch nicht-religiöser Personen nebeneinander liegen» könnten und «Bestattungen in reine Erde» nicht möglich seien. Das mag im neuen Reglement so festgehalten sein – es entspricht aber nicht muslimischer Tradition und Prinzipien. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis weitergehende Forderungen gestellt werden – ob in Weinfelden oder anderswo in der Schweiz. Dafür will das Egerkinger Komitee sensibilisieren.

Abstimmungsflyer herunterladen (DIN-A4, doppelseitig, PDF)

The post Muslimische Gräberfelder: Argumente des Egerkinger Komitees sind korrekt appeared first on Schweizerzeit Verlags AG.

   

EINE ANTWORT HINTERLASSEN

Kommentar abschicken
Bitte geben Sie Ihren Namen hier ein