Genug ist genug: Es braucht ein Bundesamt für Ausschaffung!

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Hätte es noch eines Beweises für die Unfähigkeit und Untätigkeit im von Bundesrat Jans geführten SEM gebraucht – mit der Tatsache, dass über 80% aller nordafrikanischen «Asylsuchenden» einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt werden, ist er erbracht.

Es gibt Zahlen, die man nicht mehr wegdiskutieren kann. Eine interne Auswertung des Staatssekretariats für Migration (SEM), die letzte Woche dank dem «Blick» an die Öffentlichkeit gelangte, liefert den bislang deutlichsten Beweis für etwas, das viele längst ahnten, aber selten offen aussprachen: 80,5 Prozent aller nordafrikanischen Asylsuchenden wurden 2024 während ihres Verfahrens oder nach einem negativen Entscheid einer oder mehrerer Straftaten beschuldigt. Zum Vergleich: Bei Asylsuchenden aus allen übrigen Herkunftsländern liegt dieser Anteil bei 12,3 Prozent. In der ständigen Schweizer Bevölkerung sind es 0,6 Prozent.

Man muss diese Zahlen zweimal lesen, um ihre Wucht zu begreifen. Vier von fünf jungen Männern aus Marokko, Algerien und Tunesien, die in unserem Land Schutz suchen, geraten in Konflikt mit dem Strafgesetz. Nicht irgendwo, nicht irgendwann – sondern hier, während des Verfahrens, in unseren Gemeinden, auf unseren Strassen. Und das bei einer Anerkennungsquote von gerade einmal einem Prozent. Und es könnte ja auch sein, dass die anderen 19.5% auch delinquieren – aber einfach noch nicht erwischt wurden …

Diese Menschen kommen nicht, weil sie Asyl brauchen. Sie kommen, weil das System es zulässt, dass man jahrelang bleiben kann, obwohl man von Anfang an keine Chance auf einen rechtmässigen Aufenthalt hat.

Ein System, das seine eigenen Regeln nicht durchsetzt

Die Schweiz hat in den letzten Jahren beschleunigte Verfahren eingeführt, spezielle Zentren geschaffen, immer neue Anpassungen vorgenommen. Und trotzdem: Die Zahlen steigen weiter, die Bevölkerung in den betroffenen Gemeinden fühlt sich zunehmend im Stich gelassen, und die Politik reagiert mit Trippelschritten, wo längst ein Kurswechsel nötig wäre. Das Problem liegt nicht an fehlenden Erkenntnissen. Das Problem liegt an einer Vollzugsmaschinerie, die strukturell nicht in der Lage ist, konsequent durchzugreifen.

Wer straffällig wird und keinen Anspruch auf Schutz hat, muss das Land verlassen – sofort, nicht nach Jahren juristischer Verschleppung. Genau hier versagt die heutige Struktur. Ausschaffungen sind heute auf verschiedene kantonale Behörden, das SEM und diverse Vollzugsstellen verteilt. Zuständigkeiten überschneiden sich, Verfahren verzögern sich, und am Ende bleibt ein rechtskräftiger Wegweisungsentscheid oft ein Stück Papier ohne Folgen. Wer sich der Ausschaffung entzieht, taucht unter, verschwindet in der Anonymität – und taucht in der nächsten Kriminalstatistik wieder auf.

Die Forderung: Ein eigenständiges Bundesamt für Ausschaffung

Es braucht deshalb eine institutionelle Antwort, die diesen Namen verdient: ein eigenständiges Staatssekretariat oder Bundesamt für Ausschaffung, mit einem klaren, einzigen Auftrag und ausreichend Kompetenzen, um ihn auch durchzusetzen. Keine Zusatzaufgabe innerhalb des SEM, keine weitere Arbeitsgruppe, kein Bericht mit Absichtserklärungen – sondern eine Behörde, die von der Feststellung der Ausreisepflicht bis zur tatsächlichen Rückführung die volle operative Verantwortung trägt, kantonsübergreifend, ohne dass sich 26 verschiedene Vollzugspraxen gegenseitig blockieren.

Ein solches Amt müsste mit den nötigen Vollzugsressourcen ausgestattet werden: eigene Rückkehrzentren mit Ausreisegewahrsam für Personen mit rechtskräftigem negativem Entscheid, ein eigenes Verhandlungsmandat für Rückübernahmeabkommen mit den Maghreb-Staaten, und die Befugnis, konsequent durchzusetzen, was heute an bürokratischen Reibungsverlusten und diplomatischer Zurückhaltung scheitert. Wenn Herkunftsstaaten die Rücknahme eigener Staatsangehöriger verweigern oder verschleppen, muss das Konsequenzen haben – bei der Visavergabe, bei der Entwicklungszusammenarbeit, in der gesamten bilateralen Beziehung. Wer sich weigert, seine eigenen Bürger zurückzunehmen, hat kein Recht auf Wohlwollen in anderen Bereichen.

Kein Randthema, sondern eine Frage der Glaubwürdigkeit

Wer jetzt noch von Einzelfällen spricht, hat die Zahlen nicht verstanden oder will sie nicht verstehen. Ein Wert von 80,5 Prozent ist kein Ausreisser, keine Momentaufnahme, kein statistisches Rauschen. Er ist ein strukturelles Muster, das eine strukturelle Antwort verlangt. Jeder Monat, in dem die Politik zögert, ist ein Monat, in dem weitere Straftaten begangen werden, die mit einer funktionierenden Rückführungspraxis hätten verhindert werden können.

Es geht dabei nicht darum, Menschen aus einer bestimmten Region pauschal zu verurteilen. Es geht darum, ein Asylsystem zu verteidigen, das für jene da sein soll, die tatsächlich verfolgt werden – und das genau deshalb keine Geduld mehr aufbringen darf für jene, die dieses System systematisch missbrauchen und dabei Straftaten begehen. Wer diesen Unterschied verwischt, schadet am Ende genau jenen Schutzsuchenden, deren Anliegen berechtigt ist. Die Schweiz hat die Daten. Sie hat die Zahlen schwarz auf weiss vorliegen. Was jetzt fehlt, ist der politische Wille, daraus die einzig konsequente Institution zu schaffen: ein Bundesamt für Ausschaffung, das seinen Namen verdient – schnell, kantonsübergreifend und ohne Ausnahmen!

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