EU-Vertragswerke unter der Lupe (Teil 3): Milliarden ins Ausland

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Mit dem neuen Paket-Abkommen mit der Europäischen Union verpflichtet sich die Schweiz zu regelmässigen Zahlungen im Zusammenhang mit der EU-Kohäsion. Das sind keine «kleinen Beiträge», sondern Milliardenbeträge, die ins Ausland abfliessen – Geld, das im Inland spürbar mehr Wirkung hätte.

Gleichzeitig ist die finanzielle Lage in der Europäische Union bzw. ihren Mitgliedstaaten alles andere als entspannt: Die öffentliche Gesamtverschuldung der EU-Mitgliedstaaten lag zuletzt bei rund 15,25 Billionen Euro. Dazu kommen anhaltende Defizite der öffentlichen Haushalte (EU-weit rund −3,1% des BIP in 2024). In so einem Umfeld sind zusätzliche Zahlungen von aussen politisch hochwillkommen – und werden entsprechend gerne angenommen.

In Zahlen ausgedrückt liest sich das wie folgt:

Erster Schweizer Beitrag 2007 – 2017

Bereich Einsatz Zahlen
Ziel Ungleichheiten in der erweiterten EU verringern; Projekte bilateral mit Partnerstaaten; Schweiz entscheidet über Finanzierung
Budget (Erweiterungsbeitrag) Beitrag an EU-Kohäsionsbestrebungen (EU-10 + EU-2 + Kroatien) 1,0 Mrd. CHF (EU-10) + 257 Mio. CHF (EU-2) + 45 Mio. CHF (Kroatien) = 1,302 Mrd. CHF
Partnerländer EU-10: Polen; Ungarn; Tschechische Republik; Litauen; Slowakei; Lettland; Estland; Slowenien; Zypern; Malta | EU-2: Rumänien; Bulgarien | Kroatien
Laufzeit/Phasen 1) Projekte/Programme bestimmen & genehmigen 2) Umsetzung & Abschluss 5 Jahre Verpflichtungsperiode + 5 Jahre Implementierung (gesamt 10 Jahre)
Themenbereich 1 Sicherheit, Stabilität, Reformen: Verwaltungskapazitäten; Grenzsicherung; Asyl/Einwanderung; Sicherheits-Infosysteme; Justiz; Anti-Korruption/organisiertes Verbrechen; nukleare Sicherheit; Naturkatastrophen; regionale Initiativen
Themenbereich 2 Umwelt & Infrastruktur: Energieeffizienz; Trinkwasser; Abwasser; Abfall; öffentlicher Verkehr; Umweltstandards/-überwachung; Altlasten; Raumordnung; grenzübergreifende Umweltinitiativen; Biodiversität/Naturschutz
Themenbereich 3 Förderung Privatwirtschaft: KMU/Export; Zugang Finanzierung; Corporate Governance; Bio-Produkte; Standards/Normen/Konformität; Finanzsektor-Regulierung; Schutz geistiges Eigentum
Themenbereich 4 Menschliche & soziale Entwicklung: Verwaltung (EU-Standards); Berufsbildung; Forschung & Austausch/Stipendien/Partnerschaften; Gesundheit (Spitäler, Versicherungssysteme, Prävention); Städte-/Gemeindepartnerschaften; Entwicklungsinitiativen
Mittelverwaltung Je 2 Themenbereiche pro Amt; Mittel je hälftig verwaltet 50% / 50%
Spezialinstrument Project Preparation Facility (PPF): Hilfe bei Projektanträgen (Verpflichtungsphase) ca. 4,4 Mio. CHF (EU-12)
Spezialinstrument Technical Assistance Fund (TAF): Admin-Kosten Partnerländer (Auswahl/Umsetzung) ca. 1,5% des Budgets ≈ 19 Mio. CHF
Managementkosten (Dach) Zentrale, Koordinationsbüros, Personal Partnerländer, externe Leistungen (Beratung/Kontrolle) max. 5% der Fördermittel; rechnerisch ~65 Mio. CHF (bei 1,3 Mrd.)
Übergeordnete Wirkungsziele Wirtschaftswachstum & Beschäftigung; soziale Sicherheit; Umweltschutz; öffentliche Sicherheit; Zivilgesellschaft stärken

PPF = Project Preparation Facility
TAF = Technical Assistance Fund

Zweiter Schweizer Beitrag 2019 – 2029

Bereich Einsatz Zahlen
Ziel Investition in Sicherheit, Stabilität, Wohlstand; Zusammenhalt in Europa stärken; Länder unter Migrationsdruck unterstützen; bilaterale Beziehungen zu Partnerländern und zur EU vertiefen.
Gesamtvolumen & Laufzeit 1,302 Mrd. CHF über 10 Jahre bis 03.12.2029 (gleich hoher Betrag wie Erweiterungsbeitrag).
Struktur Aufteilung in zwei Rahmenkredite: Kohäsion + Migration.
Rahmenkredit Kohäsion Für EU-13 (Beitritt seit 2004): Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. 1,102 Mrd. CHF.
Rahmenkredit Migration Für EU-27; Mittelzuweisung über nationale Kooperationsprogramme + Rapid Response Fund. 200 Mio. CHF.
Umsetzung Migration Umsetzung in 2 Phasen; Phase 1 Zusammenarbeit mit Griechenland und Italien (zusätzlich: Zypern). 2022–2026 und 2025–2029.
Politische/vertragliche Eckpunkte Beitrag durch Schweizer Parlament genehmigt; später freigegeben; MoU mit der EU in Brüssel unterzeichnet (legt Parameter wie Beitragshöhe, Verteilung, thematische Prioritäten, Grundsätze fest). Genehmigt 03.12.2019; freigegeben 30.09.2021; MoU 30.06.2022.

 Von 2007 bis 2029 fliessen insgesamt rund 2,6 Milliarden CHF von der Schweiz an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten. Mit diesen Zahlungen werden Themenfelder finanziert, die u.a. Sicherheit, soziale Entwicklung/Sozialsysteme, Umwelt & Infrastruktur sowie Migration betreffen. Damit unterstützt die Schweiz Aufgaben, die ein Staatenverbund wie die Europäische Union selbst finanzieren und lösen muss. Selbst wenn betont wird, dass die Mittel «nicht ins EU-Budget» fliessen, bleibt es faktisch ein Nettoabfluss.

Während hierzulande die Menschen immer mehr Abstriche machen müssen und die Lebenshaltungskosten laufend steigen, will der Bundesrat gleichzeitig die Mehrwertsteuer bis 2032 von 8,1 auf 8,9 Prozent erhöhen, um die Armee aufzurüsten. Eine starke Armee ist für die Sicherheit der Schweiz elementar – aber das darf nicht über zusätzliche Belastungen der Bevölkerung finanziert werden. Wer Prioritäten setzt, muss auch liefern: Ausgaben senken, und zwar drastisch, statt immer neue Geldströme ins Ausland zu rechtfertigen.

Dazu kommt: Mit dem neuen EU-Abkommen soll ab 2030 ein regelmässiger und lückenlos Beitrag geleistet werden; die Verstetigung war gemäss Vorlage eine Voraussetzung für den Abschluss. Konkret: 350 Mio. CHF/Jahr für 2030–2036 (2,45 Mrd. CHF) plus eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung bis Ende 2029 (bei Inkrafttreten Anfang 2028 1,09 Mrd. CHF) – zusammen bis zu 3,54 Mrd. CHF.

Unterm Strich: Erst werden die Zahlungen aus den «Bilateralen II» faktisch zur Norm gemacht – und danach wird die Schweiz in ein System überführt, in dem sie dauerhaft zahlt, während der Nutzen für die eigene Bevölkerung bestenfalls indirekt ist. Das ist keine Partnerschaft auf Augenhöhe. Das kann für die Schweiz in dieser Form nicht annehmbar sein.

Die Neuen Kohäsionszahlungen werden wie folgt ausfallen:

Kohäsionzahlungen 2030-2039

Thema Einsatz Zahlen
Neuer Mechanismus Schweiz verpflichtet sich zu regelmässigen Kohäsionsbeiträgen an ausgewählte EU-Mitgliedstaaten (Beitrag wird „verstetigt“).
Auswahl der Partnerstaaten (neu) Partnerstaaten Kohäsion sind künftig jene EU-Staaten mit BNE pro Kopf (KK-bereinigt) < 90% des EU-Durchschnitts; wird je Beitragsperiode festgelegt (im MoU).
Zweck Kohäsion Abbau wirtschaftlicher & sozialer Ungleichheiten zwischen/innerhalb der ausgewählten Partnerstaaten; gleichzeitig bilaterale Beziehungen stärken.
Thematische Schwerpunkte 4 Schwerpunkte für Kohäsion: (i) Inklusive menschliche & soziale Entwicklung, (ii) Nachhaltige & inklusive wirtschaftliche Entwicklung, (iii) Ökologischer Wandel, (iv) Demokratie & Partizipation (Details im MoU).
Einreichen/Festlegen pro Periode Pro Beitragsperiode werden Details auf 2 Ebenen festgelegt: MoU mit der Europäische Union (unverbindlich) + länderspezifische Umsetzungsabkommen mit Partnerstaaten (verbindlich).

MoU: enthält u. a. Beitragshöhe, Verteilung, thematische Ausrichtung.

Paket Stabilisierung und Weiter…

Höhe künftiger Kohäsionsbeiträge (nach 2036) Höhe wird je neue Beitragsperiode nach Mechanismus bestimmt: Basis = Vorperiode, Inflationsanpassung, plus/minus bis 10% aus politischen Gründen; bei EU-Erweiterung/Austritt proportional angepasst (für Partnerstaaten-Kriterium relevant).
Erste neue Beitragsperiode (Kohäsion) Erster Beitrag unter dem neuen Beitragsabkommen: Beitragsperiode 01.01.2030–31.12.2036, Auszahlungen über längere Umsetzungsperiode 2030–2039. Kohäsion: Ø 308 Mio. CHF/Jahr in 2030–2036
Verpflichtungskredit Kohäsion (nur „Projektgeld“, ohne 5%+2%) Für den Verpflichtungskredit Kohäsion werden vom Eckwert die 5% Eigenaufwand und 2% SEPF abgezogen. VK-Kohäsion total: 2005,08 Mio. CHF (indikativ 2030–2039).
Zuständigkeit/Verwaltung Kohäsion Umsetzung der VK-Kohäsion je hälftig durch DEZA und SECO (je 50%).

Anteil je Amt (VK): 1002,54 Mio. CHF / 1002,54 Mio. CHF.

Paket Stabilisierung und Weiter…

Geldfluss & Währungsrisiko Mittel fliessen nicht ins EU-Budget, sondern direkt den Partnerstaaten; Verpflichtung & Auszahlung in CHF → kein Wechselkursrisiko für die Schweiz.
Verwaltungskosten (Deckel) Für Umsetzung/Verwaltung ist im Abkommen max. 5% (Eigenaufwand) vorgesehen; zusätzlich max. 2% für SEPF; zusammen 7% (nicht Teil der 3 Verpflichtungskredite, sondern via Budgetprozess).

Eigenaufwand (5%) beim ersten Beitrag: 122,5 Mio. CHF (indikativ).

Paket Stabilisierung und Weiter…

Übergangs-Kohäsion (Ende 2024–Ende 2029) Weil ab 2025 ohne neue gesetzliche Grundlage kein regulärer Beitrag gesprochen werden kann, wird für die Übergangszeit eine einmalige zusätzliche finanzielle Verpflichtung vereinbart – ausschliesslich Kohäsion. 130 Mio. CHF/Jahr ab Ende 2024 bis Inkrafttreten; danach 350 Mio. CHF/Jahr bis Ende 2029 (anteilsmässig bei unterjährigem Inkrafttreten).
Maximalbetrag Übergang (Beispielannahme) Bei Inkrafttreten frühestens 01.01.2028: maximaler Übergangsbetrag. Total max. 1090 Mio. CHF (Ende 2024–Ende 2029, Annahme Inkrafttreten 01.01.2028).
Durchlässigkeit zwischen Kohäsionstöpfen Da VK-Kohäsion und Übergangsverpflichtung beide Kohäsion sind: begrenzte Verschiebung möglich.

Max. 100 Mio. CHF zwischen den beiden Kohäsions-Verpflichtungskrediten.

Paket Stabilisierung und Weiter…

BNE = Bruttonationaleinkommen
KK = Kaufkraft (in der Formulierung «KK-bereinigt » = kaufkraftbereinigt)
MoU = Memorandum of Understanding (Absichtserklärung)
DEZA (nicht «DETA») = Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit
SECO = Staatssekretariat für Wirtschaft
SEPF = Swiss Expertise and Partnership Fund

Diese Kohäsionszahlungen sind aus Schweizer Sicht nicht akzeptabel: Sie funktionieren faktisch als dauerhafte Eintrittsgebühr für einen schleichenden EU-Beitritt, obwohl die Schweiz dafür keine Mitsprache erhält – es ist damit «Zahlen und Nachziehen» statt eines Deals auf Augenhöhe.

Im Paket geht es zudem nicht um Peanuts, sondern um 3,54 Mrd. CHF. Dieses Geld ist in der Schweiz besser aufgehoben – bei Prämienentlastung, Infrastruktur, Bildung, Energie- und Versorgungssicherheit oder Innovationsförderung – statt als nicht rückzahlbarer Transfer zur Reduktion von Ungleichheiten in ausgewählten EU-Staaten. Und selbst wenn das Geld «nicht ins EU-Budget» fliesst, sondern direkt in Partnerstaaten-Programme/Projekte: Am Kern ändert das nichts – es bleibt ein Nettoabfluss, der innenpolitisch nicht zu rechtfertigen ist.

Wenn Schweiz künftig regelmässig bezahlen soll, weil es von Europäische Union und anderen Binnenmarkt-Teilnehmern so erwartet wird, dann ist das kein «Solidaritätsprojekt», sondern ein politischer Preis – und dieser Preis ist für die Schweiz in dieser Form schlicht nicht annehmbar.

Für weitere Infos zu diesem EU-Abkommenspaket finden Sie unter:

Quellen (als Download auf der Website):
Schweizer Beitrag an ausgewählte EU Mitgliedstaaten, S. 1
Der Schweizer Erweiterungsbeitrag.pdf, Kap. 2.1, S. 21
Paket Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz EU, 2.10.10.1.1 Finanzielle Auswirkungen, S. 594-596

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