EU-Vertragswerk unter der Lupe (Teil 5): Offene Grenzen – wer kommt, der bleibt

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Vor gut 20 Jahren wurde mit den Bilateralen I und II die Personenfreizügigkeit neu geregelt. Begründet wurde sie vor allem mit dem Fachkräftemangel: Die Schweiz brauche zusätzliche Arbeitskräfte, die Zuwanderung bleibe dabei in einem überschaubaren Rahmen. Der Bundesrat sprach im Jahr 2002 von rund 10’000 Zuwanderern pro Jahr aus den EU-/EFTA-Staaten.¹

Die Entwicklung seither zeigt ein völlig anderes Bild. Im Jahr 2025 wanderten allein aus den EU-/EFTA-Staaten 122’386 Personen in die Schweiz ein.² Das ist nicht einfach eine Abweichung von der damaligen Prognose, sondern eine völlig andere Grössenordnung. Die Zuwanderung lag damit rund 12-mal (!) so hoch wie damals versprochen.

Noch klarer wird die Bilanz beim Blick auf das eigentliche Ziel der Personenfreizügigkeit. Der Fachkräftemangel wurde nicht behoben – er ist bis heute ein Dauerthema. Somit ist erwiesen, dass dieser «Lösungsansatz» nicht funktioniert hat.

Gleichzeitig sind die Folgen der hohen Zuwanderung längst allgegenwärtig. Der Druck auf dem Wohnungsmarkt steigt immer mehr, die Infrastruktur gerät an ihre Grenzen, Schulen und Gesundheitswesen sind schon lange an deren Belastungsgrenzen, und auch der Sozialstaat wird extrem gefordert. Die Lebensqualität sinkt von Jahr zu Jahr weiter für die zahlende Bevölkerung.

Trotz dieser Entwicklung soll die Personenfreizügigkeit nun noch weiter ausgedehnt werden. Ein gescheitertes Modell weiter auszubauen, verschlimmert die Lage nur noch zusätzlich – eigentlich logisch, oder etwa nicht?

Mir scheint es so, als würden oftmals andere Interessen im Vordergrund stehen: Mehr Menschen bedeuten mehr Konsum, mehr Nachfrage und mehr Umsatz. Diese Rechnung kann nicht aufgehen. Denn die durch die unkontrollierte Zuwanderung entstandenen zusätzlichen Kosten tragen nicht jene, die von diesem Wachstum profitieren, sondern vor allem die Allgemeinheit: über höhere Belastungen bei Infrastruktur, Bildung, Gesundheitswesen und Sozialleistungen. Ein Land profitiert nicht automatisch, nur weil die Bevölkerungszahl steigt.

Durchsetzung des neuen Daueraufenthaltsrechts

Besonders weitreichend ist das neue Daueraufenthaltsrecht – dies ist nun als eigenständiges Recht zu betrachten und muss gemäss EU-Recht durchgesetzt werden. Ist dieser Status einmal erreicht, kann er praktisch nicht mehr entzogen werden. Verloren geht er erst dann, wenn eine Person während zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht mehr in der Schweiz anwesend ist.

Hinzu kommt, dass pro Jahr bis zu sechs Monate Abwesenheit von der Schweiz möglich sind, ohne dass der Status verloren geht. Über fünf Jahre gerechnet bedeutet das: Für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht genügt eine tatsächliche Anwesenheit von 2,5 Jahren. Die Hürden für ein dauerhaftes Bleiberecht sinken damit deutlich.

Ausweitung des Familiennachzugs

Auch der Familiennachzug wird ausgeweitet. Künftig kann nicht nur der engste Familienkreis nachziehen, sondern auch weitere Angehörige und Personen aus dem erweiterten familiären Umfeld. Dabei ist nicht einmal vorausgesetzt, dass diese Personen aus Europa stammen bzw. in Europa wohnen. Damit geht es längst nicht mehr nur um die Freizügigkeit von Arbeitskräften, sondern um einen umfassenden Ausbau des Aufenthaltsrechts – jeder kann kommen und bleiben.

Die Folgen sind absehbar. Der Druck auf Wohnraum, Verkehr, Schulen, Gesundheitswesen und Sozialwerke wird weiter zunehmen. Gleichzeitig gibt es keinen Hinweis darauf, dass damit der Fachkräftemangel gelöst würde. Die letzten zwanzig Jahre haben bereits das Gegenteil gezeigt.

Ich halte fest: Die Versprechen vom Bundesrat wurden nicht eingehalten, die Belastung für die Allgemeinheit nimmt immer mehr zu, und die geplante Ausweitung verschlimmert die Entwicklung weiter. Dieses Vertragspaket ist kein Fortschritt, sondern ein weiterer Schritt in die falsche Richtung. Es gehört klar abgelehnt! Weitaus detaillierte Informationen zum Thema der Personenfreizügigkeit finden Sie auf meiner Website www.vertragswerke.ch

Quellen:

¹ Interview (Alt) Bundesrätin Simonetta Sommaruga

² SEM – Jahresstatistik Zuwanderung 2025 (Download PDF), Seite 5 Kreisdiagramm

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