Ein Vertrag, vier Teile – null Selbstbestimmung

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Der Bundesrat versucht, die Schwächen des EU-Vertrags zu kaschieren, indem er ihn in mehrere Teile aufspalten will. Doch Brüssel hat klargemacht, dass es nur ein Gesamtpaket akzeptiert und alle Teile gemeinsam angenommen werden müssen. Damit zeigt sich deutlich, wer befiehlt und wer zu folgen hat. Dieser Vertrag ist kein partnerschaftliches Abkommen, sondern ein Unterwerfungsvertrag – und darum gehört er als Ganzes abgelehnt.


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