Am 21. April 2026 hat das Bundesgericht in Lausanne die Beschwerden gegen die E-ID-Abstimmung vom 28. September 2025 abgewiesen. Die Kläger, darunter die EDU, hatten das extrem knappe Ergebnis von 50,39 % Ja-Stimmen angefochten und die unzulässige Einflussnahme staatsnaher Betriebe wie der Swisscom kritisiert. Trotz dieser Bedenken entschied das Gericht, das Resultat nicht aufzuheben. Damit bleibt das knappe Ja rechtsgültig, und dem Weg für die Einführung der staatlichen E-ID kann jetzt nichts mehr im Weg stehen. Wir sind enttäuscht!
Schauen Sie sich den Videokommentar von Anian Liebrand, Verlagsleiter und Chefredaktor der Schweizerzeit, an. Direkt vom Bundesgericht in Lausanne.
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