Grundsätzlich geziemt es sich als guter Demokrat und geschweige als gewählter Volksvertreter nicht, ein Abstimmungsergebnis zu kritisieren. Doch was die Schweizerinnen und Schweizer am 14. Juni abgestimmt haben, lässt mich alle guten Grundsätze vergessen.
Dass inzwischen nicht mehr nur ein „Röstigraben” existiert, sondern ganz klar die Städter die Landbevölkerung überstimmen, muss uns zu denken geben. Journalisten vermerken mit Freude, dass dort, wo der Dichtestress am grössten sei, die Initiative am deutlichsten verworfen wurde. Logisch – denn in den Städten und Ballungszentren finden sich allzu viele, welche vom Staat leben. Entweder als Beamte, als Kulturschaffende oder als Sozialhilfeempfänger.
Kollektives Totschweigen
Der Terrorakt von Winterthur kam den Gegnern der Initiative höchst ungelegen. Als es nicht gelang, den Täter als Schweizer zu verkaufen, schwieg man das brutale Verbrechen einfach tot. Man stelle sich vor, ein Schweizer hätte einen Muslim oder einen Schwarzen mittels Messer angegriffen. Tagelang wären die Zeitungen voll davon gewesen, man hätte sich mittels Grösse und Direktheit der Schlagzeilen gegenseitig übertroffen. Ganz sicher wären ein paar Sondersendungen, ein „Club” und eine „Arena” zum Thema „Gewalt und Rassismus von Schweizern” ausgestrahlt worden. Und natürlich wären auch sofort neue Gesetze und Präventionsmassnahmen gefordert worden. So aber: Ohrenbetäubendes Schweigen.
„Chaos-Initiative” – Angst statt Argumente
Wer keine Argumente hat, erfindet einen Kampfbegriff: „Chaos-Initiative” – fertig! Keine Analyse, keine Sachlichkeit, kein Respekt vor dem Stimmvolk. Nur zwei Wörter, sorgfältig ausgewählt von PR-Strategen, die genau wissen: Angst schlägt Vernunft.
Was konkret chaotisch geworden wäre, hat uns niemand erklärt. Man hätte es ja versuchen können. Stattdessen: die üblichen Schreckensszenarien. Die Bilateralen in Gefahr. Die Wirtschaft am Boden. Die Schweiz isoliert. Dieselbe Schallplatte, dieselben Kratzer – wir kennen sie seit 2014. Sie läuft und läuft. Und offenbar wirkt sie noch immer.
Economiesuisse und Co.
Economiesuisse hat ganze Arbeit geleistet. Mit Millionen aus den Kassen der Grossunternehmen wurde eine Kampagne finanziert, deren einziges Ziel es war, Unsicherheit zu säen. Nicht debattieren – verängstigen. Nicht überzeugen – einschüchtern. Das ist keine demokratische Auseinandersetzung. Das ist der Einkauf von Abstimmungsergebnissen.
Wer den Initiativtext selbst gelesen hat, wusste: Chaos? Fehlanzeige. Ein konkreter Vorschlag, über den man streiten kann – ja. Aber chaotisch? Nein. Die Gegner haben genau das verhindert: eine ehrliche Debatte über Inhalt und Alternativen. Denn sobald man über Inhalte spricht, müsste man Antworten liefern. Und Antworten haben sie keine.
Die eigentliche Frage – was ist denn das bessere Mittel? – ist bis heute unbeantwortet. Sie wird es bleiben. Bis zur nächsten Abstimmung. Bis zum nächsten Kampfbegriff. Bis zur nächsten Angstkampagne.
Bundesräte im Abstimmungskampf – ein Angriff auf die Fairness
Die Schweizer Demokratie lebt von einem fairen Kräftemessen zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Komitees und Parteien. Wenn Mitglieder des Bundesrates – ausgestattet mit staatlichen Ressourcen und institutioneller Autorität – aktiv in einen Abstimmungskampf eingreifen, verschiebt sich dieses Gleichgewicht fundamental.
Die Grenze zwischen zulässiger Kommunikation und unzulässiger Einflussnahme ist im Schweizer Staatsrecht zwar nicht gesetzlich scharf gezogen – aber sie existiert als demokratische Norm.
Wer diese Norm missachtet und das Stimmvolk einseitig zu beeinflussen versucht, untergräbt das Vertrauen in die Institutionen. Das darf keine Selbstverständlichkeit bleiben. Es braucht eine klare politische und wenn nötig rechtliche Debatte darüber, wie weit die Meinungsfreiheit von Bundesräten im Abstimmungskampf reichen darf – und wo sie endet.
Infrastruktur, Wohnraum, Sozialkosten – Fakten statt Polemik
Die Folgen einer jahrelang ungezügelten Nettozuwanderung sind keine Erfindung besorgter Bürger – sie sind messbar. Der Wohnungsmarkt in Schweizer Städten und Agglomerationen ist seit Jahren angespannt; die Leerwohnungsziffer in vielen Kantonen verharrt auf historisch tiefem Niveau, während die Mieten real steigen. Das Bundesamt für Statistik verzeichnet Jahr für Jahr Rekordzahlen beim Bevölkerungswachstum durch Wanderung.
Die Infrastruktur – Strassen, Bahnen, Spitäler, Schulen – wurde für eine kleinere Bevölkerung gebaut. Sanierungen und Ausbauten folgen dem Wachstum mit struktureller Verspätung. Und die Sozialhilfekosten: Der Anteil ausländischer Staatsangehöriger unter den Sozialhilfebezügern ist überproportional hoch – das ist keine politische Meinung, sondern eine Zahl aus dem jährlichen Sozialhilfestatistik-Bericht des BFS.
Wer diese Zusammenhänge benennt, betreibt keine Hetze. Er betreibt Politik.
Es war wohl die letzte Chance
Wenn die SVP nochmals eine Anstandsfrist bis zu einer neuen Volksinitiative verstreichen lässt, wird es wohl zu spät sein. Denn bis dann dürften wieder über 700’000 aus allen Ländern Zugezogene Schweizer geworden sein. Auf die meisten dieser Stimmberechtigten können wir nicht hoffen. Also hat die Schweiz wohl ihre letzte Chance vertan, die Zuwanderung eigenständig zu regeln. Auch wenn dies seit 2014 unmissverständlich in der Verfassung steht.
Verfassungsartikel 121a – ein Auftrag, der wartet
Am 9. Februar 2014 hat das Schweizer Stimmvolk unmissverständlich entschieden: Die Schweiz soll die Zuwanderung eigenständig steuern. Artikel 121a der Bundesverfassung ist seither geltendes Recht. Er verpflichtet den Bund, die Einwanderung durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente zu begrenzen – unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen.
Mehr als zehn Jahre später ist dieser Verfassungsauftrag weitgehend unerfüllt. Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU wurde nie grundlegend neu verhandelt, die eigenständige Steuerung nie ernsthaft implementiert. Wenn eine Volksinitiative, die genau diesen Verfassungsauftrag einlösen will, an der Urne scheitert, stellt sich eine unbequeme Frage: Wann, wenn nicht jetzt? Und wer, wenn nicht das Volk selbst, soll diesen Auftrag einfordern?
Jetzt bitte kein Gejammer mehr!
Stetig steigende Mieten, Wohnungsmangel, Bildungsmisere durch Multikulti an den Schulen, Wartezeiten in Spitälern, 50’000 Stunden Stau, völlig überfüllte Trams und Züge, Verlust der Identität, massiv ansteigende Kriminalität, überbordende Sozialkosten – für die 55% Ablehner der „Nachhaltigkeitsinitiative” offensichtlich alles kein Problem. Die „Schweizer” wollen es so – dann sollen sie es auch haben!
In der Verantwortung stehen nun die Gegner unserer Initiative. Sie haben zugegeben, dass man etwas tun müsse – gleichzeitig aber landauf, landab behauptet, die Initiative sei das falsche Mittel. Wir sind gespannt, welche Vorschläge zur Eindämmung der für unser Land so schädlichen Masseneinwanderung nun kommen werden.
Ein föderalistischer Verteilschlüssel – Konsequenz statt Strafe
Die Idee, den Asyl-Verteilschlüssel am Abstimmungsverhalten der Kantone auszurichten, ist kein Akt der Vergeltung – sie ist ein Akt der demokratischen Konsequenz. Wer eine Politik befürwortet, soll deren Auswirkungen auch spüren. Wer sie ablehnt, soll nicht gezwungen sein, ihre Folgen zu tragen. Dieser Grundsatz ist so alt wie der Föderalismus selbst: Kantone tragen Verantwortung für ihre politischen Entscheide.
Konkret könnte ein solcher Korrekturfaktor so aussehen: Kantone, deren stimmberechtigte Bevölkerung die Initiative abgelehnt hat, nehmen 20% mehr Asylsuchende auf – Kantone, die ihr zugestimmt haben, entsprechend weniger. Das ist keine Bestrafung. Es ist die logische Übernahme von Verantwortung für das eigene demokratische Handeln. Wer sagt, Zuwanderung sei kein Problem, bekommt die Gelegenheit, das unter Beweis zu stellen. Den entsprechenden Vorstoss habe ich eingereicht.
The post …denn sie wissen nicht, was sie tun! appeared first on Schweizerzeit Verlags AG.





