Crans-Montana, kurz erklärt

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Ein furchtbares Inferno. Seit Tagen lesen wir nur davon und verlieren den Überblick. Die Schweizerzeit beantwortet deshalb in Kurzform die wichtigsten Fragen.

Geschah das schlimme Unglück wegen fehlender Brandschutzkontrollen?

Nein. Das Unglück ereignete sich gerade weil Brandschutzkontrollen durchgeführt werden und wurden. Es wurde mehrmals (wenn auch zu wenig) kontrolliert. Das gab den Betreibern die Legitimation, ihren Kellerraum so zu belassen, wie er war. Für das Unglück sind also die staatlichen Stellen zumindest mitverantwortlich.

Weshalb wurden die Betreiber nicht verhaftet?

Die Haltung der Staatsanwaltschaft: Es geht hier um Fahrlässigkeitsdelikte, bei denen selten U-Haft angeordnet wird. Verdunkelungsgefahr besteht nicht oder nicht mehr. Fluchtgefahr auch nicht, weil die Betreiber als «integriert» gelten. Andererseits: in Zermatt wurde bei Corona eine ganze Familie in U-Haft verbracht, wegen Bagatellen.  Das Ganze stinkt zum Himmel.

Können die Betreiber von Frankreich ausgeliefert werden, wenn sie flüchten?

Grundsätzlich ja über Rechtshilfe. Frankreich kann die Auslieferung eigener Staatsangehöriger ablehnen; dann kommt die stellvertretende Strafverfolgung in  Frankreich in Frage.

Haben sich die Gemeindevertreter strafbar gemacht?

Einzelne Verantwortliche können sich strafbar gemacht haben, wenn eine klare Pflichtverletzung (z.B. unterlassene Kontrolle) nachweisbar ist, was der Fall zu sein scheint. Allerdings gilt primär die Eigenverantwortung der Betreiber.

Ist die Walliser Staatsanwaltschaft überfordert?

Im Wallis funktioniert manches anders, auch die Strafverfolgung: Man kennt sich, man ist nah, man fühlt sich verbunden. Bei der „Walliserkanne“ in Zermatt fuhr die Staatsmacht mit irrer Härte ein, gegenüber Crans-Montana wirkt das Vorgehen hingegen auffallend zurückhaltend. Das riecht nach Copinage.

Weshalb macht die Gemeinde Zivilklage?

Um Parteirechte (Akteneinsicht) zu sichern und mögliche Ansprüche zu wahren. Politisch ist das fragwürdig, solange im Raum steht, ob die Gemeinde ihre Kontrollpflichten korrekt wahrgenommen hat. Wenn die Untersuchung konsequent geführt wird, gerät die Gemeinde rasch selber in den Fokus.

Weshalb brauchte es eine private Anzeige eines Juristen?

Die war unnötig. Bei Offizialdelikten gilt Verfolgungszwang: Die Strafbehörden müssen handeln, sobald ein Verdacht vorliegt.

Haben die Behörden versagt?

Ja. Entweder wurden Bewilligung, Kontrollen und Auflagen fachlich korrekt geführt, dann hätte das Problem aber auffallen und behoben werden müssen.  Oder es wurde weggeschaut, dann haben die Behörden erst recht ein Problem.

Ist das Verhalten nicht nur fahrlässig, sondern (eventual)vorsätzlich?

Eher nicht. Eventualvorsatz heisst: Erfolg als möglich erkennen und in Kauf nehmen. Wer «nur» hofft, es gehe schon gut, landet typischerweise bei (bewusster) Fahrlässigkeit – sofern Pflichtwidrigkeit und Vorhersehbarkeit bewiesen sind.

Aber es starben junge Menschen und viele werden ihr Leben lang leiden – wie kann es da sein, dass die Betreiber eventuell nicht drakonisch bestraft werden?

Jeder von uns hat schon einmal erlebt, wie ein Adventskranz Feuer fing und dennoch im nächsten Jahr wieder einen angezündet. Ein dummer Fehler kann katastrophale Folgen haben, aber entscheidend ist die kriminelle Energie dahinter. Und die ist nun mal höher bei einem Vergewaltiger als bei einem Restaurantbesitzer, der die falschen Dämmmatten kauft.

Die Bar-Betreiber scheinen schummrige Typen zu sein, wieso haben diese eine Aufenthaltsbewilligung erhalten?

Da scheint einiges nicht ganz koscher und die zwielichtige Vergangenheit des Mannes tönt gar nicht gut. Es riecht zumindest nach Geldwäscherei. Aber: Dank Personenfreizügigkeit ist so eine Aufenthaltsbewilligung reine Formsache, wenn jemand hier wohnt und selbständig erwerbstätig ist. Und wie überall in der Schweiz schauen die Behörden weg, wenn Migranten mutmasslich kriminelles Geld waschen. Man will ja kein Rassist sein.

Sollte der Brandschutz kantonal oder national geregelt werden?

Jetzt ist jeder Brandschutzexperte und weiss, wie es zu gehen hätte. Aber unser Brandschutz ist grundsätzlich gut organisiert: kantonal oder regional, nahe bei den Gemeinden. Mehr Zentralismus schafft nicht mehr sichere Ausgänge, sondern mehr Papier. Und überbordender Brandschutz ist sogar brandgefährlich: Wenn alles „kontrolliert“ ist, fühlt sich am Ende niemand mehr verantwortlich. Genau so entstehen trügerische Sicherheiten wie im „Le Constellation“. Gemeindeautonomie statt Bundesbürokratie.

Was hat Beat Jans mit der Sache zu tun?

Strafrechtlich nichts: Das Verfahren ist kantonal. Die Bundesanwaltschaft hat hier grundsätzlich keine Rolle. Der Besuch von Jans ist Polit-PR: Präsenz zeigen, Betroffenheit simulieren, Bilder liefern. Ging aber schief, weil er sich einmal mehr (wie bei Baud) beim Grinsen erwischen liess. Fazit: sogar für billige PR-Aktionen ist er zu dämlich.

Was ist die Rolle der Medien?

Bei so viel Leid in Crans-Montana will man sofort Verantwortliche sehen. Verständlich. Aber ausgerechnet Blick und Co. sollen jetzt den Mund halten. Die gleichen Leute forderten jahrelang Milde für Vergewaltiger, Mörder und Frauenschläger, vor allem wenn es Migranten waren. Jetzt spielen sie den Henker bei einem Unfall? Das ist Heuchelei. Und ihre Aufgabe, Kontrolle der Mächtigen, nahmen sie nie wahr, im Gegenteil: Die Mainstreammedien sind seit 25 Jahren Hofberichterstatter der Behörden; Masseneinwanderung, Kuscheljustiz, Corona, Klima, Gender. Immer auf Linie, immer gegen jeden, der stört. Wer seine Kontrollpflicht nie wahrgenommen hat und nun geifernd auf fehlenden Kontrollen herumhackt ist unglaubwürdig. Ich hoffe, Crans-Montana trifft auch den Journalismus. Ihr seid nicht Teil der Lösung, ihr seid Teil des Problems.

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