Am 4. März 2026 reichte Nationalrat Thomas Knutti als Vorstandsmitglied des Egerkinger Komitees eine Motion ein. Diese beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, welche Angestellten der öffentlichen Hand in Ausübung ihrer amtlichen Tätigkeit das Tragen einer auffälligen Kopfbedeckung (insbesondere ein Kopftuch, welches das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllt) untersagen. Am 20. Mai 2026 publizierte der Bundesrat nun seine Stellungnahme, mit der er die Ablehnung des Vorstosses begründet.
Nationalrat Thomas Knutti begründete seinen Vorstoss wie folgt:
«Die Schweiz ist ein freiheitlich-demokratischer Rechtsstaat, in dem das Volksschulwesen kantonal geregelt ist. Das Tragen eines Kopftuchs an einer öffentlichen Institution steht dabei im Spannungsfeld zwischen zwei Grundwerten mit Verfassungsrang: der Religionsfreiheit und der Gleichberechtigung von Mann und Frau. Ein Kopftuchverbot ist mit der Religionsfreiheit vereinbar, da es die religiöse Neutralität des Staates, und insbesondere das Neutralitätsgebot der Schule, stärkt und ihm eine diskriminierungsbefreiende Motivation zugrunde liegt.»
Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme vom 20. Mai, dass «ein Verbot, das spezifisch das Tragen eines Kopftuchs bei Angestellten der öffentlichen Hand untersagt, gleichzeitig aber das Tragen anderer religiöser Symbole erlaubt», für «aus verfassungsrechtlicher Sicht problematisch». Gleichzeitig hält er fest, «dass das Tragen religiöser Symbole verboten werden kann, um die religiöse Neutralität des Staates zu gewährleisten».
In einem nächsten Schritt gelangt der Vorstoss in eine parlamentarische Kommission, bevor National- und Ständerat darüber befinden müssen.
Zum Vorstoss Knutti: www.parlament.ch
The post Bundesrat lehnt Vorstoss für Kopftuchverbot für Angestellte der öffentlichen Hand ab appeared first on Egerkinger Komitee.
[#item_full_content]





