Bundesrat: Angst vor dem Schweizer Souverän und Bückling vor der EU

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Die Mehrheit der Bundesratsmitglieder wollen das Vertragspaket mit der EU nicht dem obligatorischen Referendum unterstellen. Seine Argumentation stützt sich auf eine rein rechtliche und umstrittene Betrachtungsweise. Der Bundesrat handelt aus Angst. Einerseits muss die EU-Kommission Bundesbern mächtig mit Drohungen unter Druck gesetzt haben. Andererseits überwiegt die Furcht vor der Schweizer Demokratie, Volk und Kantone könnten die institutionelle EU-Unterwerfung stoppen, die dazu führt, dass Brüssel diktiert, Bundesbern kapituliert und das Volk schweigen und zahlen soll.

Das irreführende Schönreden ist vorbei. Das EU-Vertragswerk wird den Gesetzgebungsprozess der Schweiz bei wichtigsten Fragen wie der Zuwanderung sowie der Wirtschafts- und Handelspolitik folgenschwer verändern. Parlament, Bundesgericht und das Gesetzesreferendum des Volkes sollen an EU-Gremien ausgelagert werden. Damit würde in der Schweizer Demokratiegeschichte der folgenschwerste Rückschritt vollzogen. Denn die EU hat weder die Gewaltentrennung noch die demokratische Legitimation ihrer gesetzgebenden Organe genügend ausgestaltet.

Bundesverwaltung spielt Verfassungswächterin

Stossend ist der Umstand, dass sich die Bundesratsmehrheit und die EU-Beitrittsbeschleuniger auf ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz abstützen. Das hat einen üblen Nachgeschmack. Die Bundesverwaltung übt nicht die Funktion eines Verfassungsgerichts aus. Der Bundesrat täte gut daran, zum politischen Zusammenhalt der Schweiz Sorge zu tragen. Der Erfolg der Schweiz beruht zwar auch auf Rechtssicherheit, aber der politische Konsens zwischen den Gewalten und insbesondere mit dem Souverän sind entscheidend. Der Bundesrat nimmt mit seinem Beschluss vorweg, was die EU-Anbindung politisch kosten wird. In der EU entscheiden wenige, elitär und bürokratisch geprägte Kreise. Die politische Auseinandersetzung mit den Bürgerinnen und Bürgern wird bewusst ausgeklammert. Das Resultat ist eine marode EU, welche den europäischen Kontinent und somit auch die Schweiz schwächt.

Einmalig in der schweizerischen Demokratiegeschichte

Das neue Vertragspaket wird der Schweiz bei der Übernahme von neuen EU-Recht eine Art Folklorefrist gewähren. Das Gesetzesreferendum dürfte ergriffen werden, aber ein gegen die Interessen der EU gerichteter Volksentscheid wird in letzter Konsequenz von fremden EU-Richtern beurteilt und mit Strafen belegt: Der Richterstaat ersetzt den Gesetzgebungsstaat. Auch das Bundesgericht unterwirft sich bereits dem EU-Gerichtshof und stellte erst kürzlich fest, dass bei der Personenfreizügigkeit immer das EU-Recht gilt. Damit ist das Geschwätz von einer Schutzklausel bei der masslosen Zuwanderung entlarvt: Aufgrund der neuen EU-Verträge wird es keinen von der Schweiz ausgelösten Schutzmechanismus geben.

Mutlos und verantwortungslos

Der Bundesrat, unter Druck gesetzt von den globalen Grosskonzernen und Wirtschaftsfunktionären, sieht in der aktuellen geopolitischen Lage die Chance, mit einem Minimum an demokratischer Mitsprache die Schweiz in bedeutenden Bereichen der EU zu unterstellen. Das zeugt nicht von Selbstbewusstsein gegenüber ausländischen Interessen und von Verantwortung gegenüber seinen eigenen Stimmbürgern und Kantonen.

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