Brüssel im Bann totalitärer Versuchung

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In allen freiheitlichen Demokratien setzen sich die Parlamente aus Fraktionen der unterschiedlichen Parteien mit unterschiedlichen Programmen zusammen. Das gilt auch für das EU-Parlament.

Die EU-Kommission will das EU-Parlament freilich nicht – wie in Demokratien verbrieft – frei schalten und walten lassen. Das EU-Parlament besitzt gegenüber der EU-Regierung – betitelt als EU-Kommission – kein verbindliches Vorschlagsrecht. Die EU-Kommission bestimmt, worüber das Parlament Debatten ansetzen kann. Faktisch kann das EU-Parlament lediglich Empfehlungen aussprechen – und die EU-Kommission bestimmt allein, wie sie mit den ihr übermittelten Empfehlungen des EU-Parlaments umgehen will.

Vor kurzem mussten die EU-Parlamentarier eine weitere, markante Einbusse ihrer parlamentarischen Rechte hinnehmen. Die EU-Kommission unter Vorsitz von Ursula von der Leyen hat das EU-Parlament nämlich einem Aufsichtsorgan unterstellt. Diese Parlamentsaufsicht hat das «europagerechte Verhalten der politischen Parteien», die im EU-Parlament vertreten sind, zu beobachten, zu beurteilen, gegebenenfalls – wenn Fehlverhalten unterstellt wird – auch zu ahnden. Ihrer ständigen Aufsicht und Kontrolle unterstehen einerseits die «Europäischen Politischen Parteien», anderseits die «Europäischen Politischen Stiftungen». Und als «europäisch» gelten alle Parteien, die im EU-Parlament vertreten sind.

EU-Kritik ist unerwünscht

Nicht zuletzt auf Initiative der in Deutschland gewählten EU-Abgeordneten der AfD (Alternative für Deutschland) wurde im EU-Parlament eine Fraktion mit dem Namen «Europa der Souveränen Nationen» (ESN) gebildet, der Parteien aus verschiedenen EU-Mitgliedländern angehören, die dem EU-Zentralismus kritisch bis ablehnend gegenüberstehen. Mit der ESN-Fraktion besitzen sie jetzt eine Operationsbasis, in der sie ihre Überzeugungen nachdrücklicher als bei isoliertem Auftreten verfolgen können.

Die Bildung dieser ESN-Fraktion hat bei der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen alles andere als Begeisterung ausgelöst. Mit der Verordnung 2025/2445 hat die Kommission eine klar gegen die neue Fraktion gerichtete Abwehrfront aufgestellt. Sie wird umgesetzt mit der erwähnten Aufsichtsbehörde, welche das «europapolitische Verhalten» aller Abgeordneten zu beaufsichtigen hat – vor allem das der innerhalb der ESN-Fraktion organisierten Parlamentarier. Wobei klar festgelegt wurde: Zu untersuchen sei keineswegs bloss das Verhalten der ESN-Fraktion insgesamt sowie ihrer Mitglieder im EU-Parlament. Die Beaufsichtigung und Untersuchung schliesse vielmehr das Verhalten aller an der ESN-Fraktion beteiligten nationalen Parteien und ihrer Mitglieder mit ein.

«Resultate»

Und die neue Aufsichtskommission wurde rasch fündig: Sie vermeldet bereits insgesamt 26 Verstösse, die in neun Mitgliedparteien der ESN-Fraktion hätten festgestellt werden können. In der slowakischen Mitgliedpartei sechs, in der bulgarischen fünf, in der niederländischen vier, in der französischen und ungarischen je drei, in der litauischen und der polnischen je zwei, und in der tschechischen einen Verstoss.

Höchst aufschlussreich fällt die Beurteilung der AfD, der Alternative für Deutschland aus. Sie folgt im Detail einem in Köln vor nicht allzu langer Zeit veröffentlichten Gerichtsurteil, das – wie die Aufsichtsbehörde zu Brüssel aussagt – zwar festhalte, dass die Bezeichnung der AfD als «gesichert rechtsextrem» unstatthaft sei. Danach führt der Brüsseler Untersuchungsbericht indessen in allen Details aus, was für Tatbestände, Feststellungen und Unterstellungen in Deutschland jene Klage auslösten, die den gerichtlichen Ermittlungen und dem dazu ausgestellten Urteil zugrunde gelegen haben. Ausführungen zur gerichtlichen Rückweisung der gegen die AfD erhobenen Vorwürfe fallen dagegen – wenn überhaupt – bemerkenswert lückenhaft aus.

EU-Brandmauer

Das Parlamentsaufsichtsorgan soll – wird aus Brüssel berichtet – aufgrund festgestellter Defizite in Mitgliedparteien der ESN-Fraktion bezüglich «europagerechten Verhaltens» nicht etwa die Auflösung dieser ESN-Fraktion fordern. Aber Brüssel erwartet, dass das Aufsichtsorgan die Einstellung sämtlicher finanzieller Zuwendungen an die ESN-Fraktion durch die EU-Kommission beantragen werde.

Dazu muss man wissen: Fraktionen des EU-Parlaments verzeichnen nebst den ihnen gemäss den existierenden EU-Reglementen ausgerichteten Geldern keinerlei weitere Einnahmen. Der ESN-Fraktion wird also, wenn sie zwar nicht verboten, jedoch der finanziellen Aushungerung preisgegeben wird, kurzerhand der politische Garaus gemacht. Würde sie sich darum bemühen, den Ausfall der ihr reglementarisch zustehenden Gelder durch Spenden von Firmen oder Privaten an die Fraktion wettzumachen, würde sie sich illegaler Finanzierung ihrer Aktivitäten schuldig machen.

Mit anderen Worten: Die EU-Kommission will die ESN-Fraktion zwar nicht verbieten. Sie verunmöglicht ihr aber jegliche Tätigkeit. Sie legt sie finanziell aufs Trockene. Jegliche Ersatzbeschaffung finanzieller Mittel durch die Fraktion hätte einen Schuldspruch – und dann mindestens auch das Verbot – zur Folge.

Vorsätzliche Demokratie-Zerstörung

Was in Brüssel durch die EU-Kommission unter Ursula von der Leyen inszeniert wird, ist also nichts anderes als eine weitere, auf das ganze EU-Gebiet ausgedehnte Verfestigung der in Deutschland bereits gegen die AfD errichteten «Brandmauer».

Brandmauern verunmöglichen allerdings nicht bloss die im Rahmen der Demokratie entfaltete Aktivität von Parteien, deren Stärke durch die Wählerinnen und Wähler bestimmt wird. Brandmauern schliessen vielmehr Millionen von Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die sich der Classe politique gegenüber nicht in gewünschter Weise als devot erweisen, von der demokratischen Teilnahme im Land aus. Sie dürfen schon noch stimmen und wählen, aber ihre Stimmabgabe ist wirkungslos, landet im Papierkorb.

Der elementare demokratische Grundsatz, wonach Wählerstimmen ausschlaggebend dafür sind, wem im Staat die Verantwortung übertragen wird, löst sich durch Brandmauern ins Nichts auf: Deutschlands aus der Brandmauer sichtbar werdendes Krebsgeschwür am demokratischen Staat treibt Metastasen in Brüssel.

Das Ende der Demokratie wird eingeläutet. EU-Totalitarismus setzt sich durch.   

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