Arbeitsverweigerung im Bundeshaus?

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Die Schweiz ist stolz auf ihre direkte Demokratie. Das Volk entscheidet. Das Parlament erlässt die Gesetze. Der Bundesrat setzt sie um. Genau dieses Zusammenspiel garantiert, dass politische Mehrheiten nicht nur schöne Worte produzieren, sondern konkrete Wirkung entfalten.

Doch was geschieht, wenn ein Bundesrat demokratisch beschlossene Aufträge zwar entgegennimmt, deren Umsetzung aber verzögert, relativiert oder auf die lange Bank schiebt? Diese Frage stellt sich heute mit Blick auf das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unter dessen Vorsteher, Bundesrat Beat Jans.

Niemand erwartet, dass komplexe Gesetzesänderungen über Nacht umgesetzt werden. Selbstverständlich braucht es Verordnungen, technische Vorbereitungen und organisatorische Anpassungen. Was die Bevölkerung jedoch erwarten darf, ist der ernsthafte Wille, parlamentarische Entscheide rasch und konsequent umzusetzen – unabhängig davon, ob sie den persönlichen politischen Überzeugungen eines Bundesrats entsprechen. Nachgerade dieser Wille scheint im Asylbereich zunehmend zu fehlen.

Drei Beispiele

Das Parlament hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorstösse beschlossen, welche den Missbrauch des Asylrechts eindämmen und den Vollzug verbessern sollen. Doch statt sichtbarer Resultate dominieren Berichte, Prüfaufträge, Arbeitsgruppen und Zuständigkeitsdiskussionen.

Bezahlkarten statt Bargeld

Ein Beispiel ist die Bezahlkarte für Personen im Asylbereich. Ziel dieses Instruments ist es, Bargeldzahlungen einzuschränken, Missbrauch zu erschweren und sicherzustellen, dass staatliche Leistungen tatsächlich dem Lebensunterhalt dienen. Mehrere europäische Staaten setzen dieses System bereits ein. In der Schweiz hingegen verweist das EJPD auf föderalistische Zuständigkeiten und weiteren Abklärungsbedarf. Juristisch mag dies nachvollziehbar sein. Politisch entsteht jedoch der Eindruck, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, einen parlamentarischen Auftrag möglichst langsam umzusetzen.

Auswertung von Mobiltelefonen wird verschleppt

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Auswertung von Mobiltelefonen. Viele Asylsuchende reisen ohne Ausweispapiere ein oder machen widersprüchliche Angaben zu Identität und Reiseweg. Mobiltelefone enthalten oft entscheidende Hinweise auf Herkunft, Aufenthaltsorte oder Kontakte zu Schlepperorganisationen. Das Parlament hat deshalb verlangt, diese Möglichkeiten konsequent zu nutzen. Dennoch erfolgt der Einsatz aus Sicht vieler Kritiker deutlich zurückhaltender, als es der politische Wille erwarten liesse. Noch immer verschleppt Bundesrat Beat Jans die Umsetzung und faselt von einem Testbetrieb …

Wegweisungsvollzug ist faktisch ausgesetzt

Noch gravierender sind die Probleme beim Wegweisungsvollzug. Wer rechtskräftig keinen Anspruch auf Asyl oder Aufenthalt besitzt, muss die Schweiz verlassen. Dieses Prinzip ist zentral für die Glaubwürdigkeit des gesamten Asylsystems. Dennoch befinden sich seit Jahren zahlreiche ausreisepflichtige Personen weiterhin im Land. Gemeinden und Kantone tragen die finanziellen und gesellschaftlichen Folgen, während der Vollzug vielerorts unbefriedigend bleibt. Das Parlament hat wiederholt Verbesserungen verlangt. Der Fortschritt bleibt aus Sicht vieler Parlamentarier bescheiden.

Ausreden allenthalben

Jedes einzelne dieser Beispiele lässt sich erklären. Zuständigkeiten, internationale Verpflichtungen oder praktische Schwierigkeiten werden regelmässig angeführt. Doch genau hier beginnt das eigentliche Problem. Wenn sich Verzögerungen immer dort häufen, wo das Parlament eine restriktivere Asylpolitik beschlossen hat, drängt sich eine politische Frage auf: Handelt es sich noch um normale Verwaltungsabläufe – oder wird demokratisch beschlossenen Massnahmen bewusst keine Priorität eingeräumt? Diese Frage muss erlaubt sein.

Denn ein Bundesrat ist nicht Vertreter seiner Partei, sondern Mitglied der Landesregierung. Er ist verpflichtet, parlamentarische Entscheide loyal umzusetzen – unabhängig davon, ob sie seiner politischen Überzeugung entsprechen. Wer hingegen unliebsame Beschlüsse jahrelang prüft, evaluiert oder administrativ verzögert, bewegt sich zwar möglicherweise im rechtlichen Rahmen. Politisch untergräbt ein solches Vorgehen jedoch das Vertrauen in die Institutionen.

Ideologische Arbeitsverweigerung

Genau deshalb sprechen immer mehr Bürger von einer Form der Arbeitsverweigerung. Nicht, weil im EJPD nicht gearbeitet würde – im Gegenteil. Es werden Berichte geschrieben, Projekte geführt und Arbeitsgruppen eingesetzt. Der Vorwurf lautet vielmehr, dass viel Verwaltungstätigkeit entsteht, ohne dass der vom Parlament verlangte politische Effekt eintritt.

Funktioniert unsere Demokratie noch?

Demokratie erschöpft sich nicht in Abstimmungen. Demokratie verlangt auch Respekt vor den gefällten Entscheiden. Wenn das Parlament handelt, der Vollzug aber über Jahre ausbleibt, verliert der Rechtsstaat an Glaubwürdigkeit. Dann entsteht der Eindruck, dass nicht mehr die Volksvertreter über die Politik entscheiden, sondern jene, welche deren Umsetzung steuern.

Gerade deshalb geht es in dieser Debatte um weit mehr als um Beat Jans oder die Asylpolitik. Es geht um eine Grundfrage unseres Staatswesens: Kann das Parlament noch darauf vertrauen, dass seine Beschlüsse auch tatsächlich umgesetzt werden?

Wer diese Frage nicht mehr eindeutig mit Ja beantworten kann, hat ein Problem – nicht nur im Asylbereich, sondern mit dem Funktionieren unserer Demokratie insgesamt.

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