Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat am Dienstag, 22. September 2026 eine Motion überwiesen, die Angestellten der öffentlichen Hand das Tragen auffällig religiös geprägter Kleidungsstücke und Symbole während der Arbeit untersagt.
Mit 71 zu 62 Stimmen folgte das Kantonsparlament dem Vorstoss, der von Grossräten aus den Reihen von EDU, SVP, Mitte und FDP eingereicht worden war. Betroffen sind Mitarbeitende staatlicher Behörden und Institutionen – etwa Lehrpersonen und Verwaltungsangestellte.
Die Stossrichtung ist klar: Wer im Namen des Staates auftritt, hat den weltanschaulich neutralen Staat zu repräsentieren – nicht die eigene religiöse Überzeugung. Motionär Roland Haldimann (EDU) verwies insbesondere auf Kinder und Jugendliche, die durch Lehrpersonen mit religiöser Kleidung oder Symbolen beeinflusst werden können. Namentlich das islamische Kopftuch ist eben kein blosses Stück Stoff, sondern ein politisch-religiöses Bekenntnis, das im Klassenzimmer und am Behördenschalter nichts verloren hat.
Der Regierungsrat lehnte die Motion ab und wollte sie in ein unverbindliches Postulat abschwächen. Die Motionäre blieben jedoch standhaft – und setzten sich durch. Nun muss die Aargauer Regierung ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten.
Das Egerkinger Komitee begrüsst diesen Entscheid als wichtiges Signal über den Kanton Aargau hinaus: Die religiöse Neutralität des Staates ist ein Grundpfeiler unserer freiheitlichen Ordnung – und sie muss auch gegenüber dem politischen Islam konsequent verteidigt werden.
Quelle:
https://www.swissinfo.ch/ger/grosser-rat-aargau-will-kopftuchverbot-f%C3%BCr-staatsangestellte/92101148
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