Medienmitteilung des Egerkinger Komitees vom 28. Juli 2025
Die von Volk und Ständen am 7. März 2021 angenommene Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde mit dem Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) umgesetzt, welches am 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist. Um die rechtmässige Umsetzung von Anfang an zu beobachten, richtete das Egerkinger Komitee eine Meldestelle (www.egerkingerkomitee.ch/meldestelle) ein, über die Bürger eingeladen sind, uns über festgestellte Verstösse in anonymisierter Form dokumentieren. Eine Auswertung dieser Meldungen zeigt nun: In den rund acht Monaten, in denen das Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum bislang gilt, wurde das Gesetz viel zu häufig umgangen. Oft (zu oft!) wurden Verstösse, leider teilweise auch wegen mangelnder Motivation der zuständigen Sicherheitsbehörden, nicht geahndet.
Dem Egerkinger Komitee liegen etliche dokumentierte Fälle von Umgehungen des Verhüllungsverbots vor, die wir fortfolgend auszugsweise in anonymisierter Form wiedergeben:
Beispiels-Meldung, Januar 2025:
Ort: Postfiliale, Stadt Zürich
Schilderung:
11:24 Uhr: Betrete die Post und sehe eine Person mit Niqab
11:25: Fotografiere die Person
11:26: Rufe die Nr. 117 an und melde den Vorfall. Der Polizist am Telefon reagiert freundlich, aber defensiv. Zwar sei das Burkaverbot angenommen worden, aber es sei noch nicht klar, wie sie in so einem Fall vorzugehen hätten, die Polizei habe noch keine Richtlinie dafür, es tue ihm leid, sie könnten niemanden schicken. Ich entgegne, dass der Bundesrat per 1.1.25 das nötige Gesetz in Kraft gesetzt hätte, und die Polizei m.E. sehr wohl reagieren könne und müsste!
11:29: Löse ein Ticket für den Postschalter. Wartezeit rund 12 Minuten. Offenbar wartet auch die Person mit dem Niqab. Sie setzt sich vorübergehend auf eine Bank vor der Post.
11:30: Foto der Person auf der Bank sitzend
11:34: Foto der Person wieder in der Post
11:38: Der Polizist ruft mich von einer anderen Nummer aus an. Er hätte den Sachverhalt inzwischen abgeklärt. Es sei tatsächlich so, dass verhüllte Personen mit CHF 100.- gebüsst würden. Er nimmt meine Personalien auf. Ob er nun jemanden aufbietet, bleibt unklar.
11:40: Person mit dem Niqab wird am Postschalter C bedient und verlässt danach die Post in unbekannter Richtung
11:41: Ich werde am Schalter A bedient
11:46: Sehe zwei Polizisten, die am Migros-Imbiss einkaufen. Die Polizei wäre also in der Nähe gewesen und hätte zeitnah reagieren können.
Ob die Polizei aktiv geworden ist, weiss ich nicht.
Beispiels-Meldung, März 2025:
Ort: Lebensmittelgeschäft im Kanton Thurgau
Schilderung:
In einer Filiale stand hinter mir um ca. 17:57 Uhr eine total verhüllte Jugendliche mit ihrem wahrscheinlich kleinen Bruder. Ich fand es abschreckend und fühlte mich nicht mehr sehr wohl. Ich sagte auch, es sei verboten in der Schweiz, so umherzulaufen.
Beispiels-Meldung, Mai 2025:
Ort: Stadt Zürich
Schilderung:
In meinem Wohnblock wohnt eine Frau, die komplett mit Burka + Handschuhen in der Öffentlichkeit unterwegs ist. Ihr Gesicht ist nicht sichtbar. Warum darf Sie gegen das Gesetz verstossen und auch problemlos in den öVs fahren? Warum macht die Polizei nichts? Wir wohnen in der Stadt Zürich, in unserer Gegend ist die Polizei auch stark präsent. Mir fehlen einfach die Worte.
Beispiels-Meldung, Mai 2025:
Ort: Basel-Stadt
Schilderung:
Heute bin ich in unserem Quartier einer Frau mit Gesichtsverhüllung begegnet. Es ist nicht die einzige Frau, die bei uns im Quartier mit totaler Gesichtsverhüllung herumläuft, vor dem 01.01.25 war immer wieder eine andere Frau mit totaler Gesichtsverhüllung zu sehen, vermutlich aus dem asiatischen Raum. Auch sind aktuell vermehrt Mädchen im Kindergartenalter oder jünger mit Kopftuch im Quartier zu sehen. Tendenz steigend in den letzten 2 bis 3 Jahren.
Wer ab 2025 an einem öffentlich zugänglichen Ort in der Schweiz unrechtmässig sein Gesicht verhüllt, wird gemäss Gesetz mit einer Busse von maximal 1’000 Franken bestraft. Das Egerkinger Komitee pocht mit Nachdruck darauf, dass das Verhüllungsverbot gesamtschweizerisch – gemäss dem Volkswillen – umgesetzt wird. Mit Augenmass, aber konsequent! Über unsere Meldestelle zum Verhüllungsverbot rufen wirdie Bevölkerung weiterhin auf, festgestellte Verstösse gegen das Verhüllungsverbot zu dokumentieren (z.B. mit Fotos) und der Polizei zu melden.
–> www.egerkingerkomitee.ch/meldestelle
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