Eine kopftuchtragende Lehrerin wird in Worb gekündigt. Nicht wegen Beschwerden – sondern wegen klarer Regeln des Kantons.
Zweieinhalb Jahre nach ihrer Anstellung wurde einer kopftuchtragenden Lehrerin an einer Primarschule in Worb im Kanton Bern die Stelle gekündigt. Nicht weil sich, wie im Fall Eschenbach im Kanton St. Gallen, die Eltern der Schüler über das Kopftuch aufregten oder weil an der Arbeit der Lehrerin etwas zu bemängeln war – in diesem Fall hat der Schulinspektor die Schulleitung darauf hingewiesen, dass das Kopftuchtragen im Unterricht nicht mit den kantonalen Vorgaben vereinbar sei.
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